Drucksache - 0932/XIX  

 
 
Betreff: Phantomplanungen rund um das Tempelhofer Feld?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete DIE LINKEBezirksverordnete DIE LINKE
Verfasser:Herr Gindra, HaraldWissel, Elisabeth
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.01.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
19.02.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
übrige Große Anfrage
vertagte Große Anfrage

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Teilt das Bezirksamt die in der Potenzialanalyse der Tempelhof Projekt GmbH vertretene Auffassung, dass die Versorgung mit Schulplätzen und Sportanlagen für die geplanten neuen Quartiere (B-Plan 7-70 und 7-71) als „nachgewiesen gilt?
  2. Wie schätzt das Bezirksamt den derzeitigen Planungsstand für die ergänzenden Infrastrukturmassnahmen ein?
  3. Bewegen sich die Vorbereitungen in dem dort angegebenen „Fristenplan, nachdem 2018 gleichzeitig mit dem Bezug neuer Wohnungen am Tempelhofer Damm die zusätzlichen Schulplätze belegbar sein sollen?
  4. Wann beginnen die entsprechenden umfangreichen Umbau- und Erweiterungsbaumassnahmen die dafür erforderlich sind und wie ist der derzeitige Vorbereitungsstand?
  5. Wie schätzt das Bezirksamt die Auslastung der bezirklichen Bauabteilung ein, angesichts der Baumassnahmen in Bürodienstgebäuden, der beginnenden Großprojekte Neubau der Gustav-Heinemann-Schule und Sanierung der Luise-Henriette-Schule (Gesamtvolumen von über 50 Mio. € in den nächsten Jahren) sowie der laufenden nicht aufschiebaren Aufgaben der baulichen Unterhaltung?
  6. Sind dem Bezirksamt zusätzliche Sach- und/oder Personalmittel vom Senat in Aussicht gestellt worden um gemäß der Senatsplanungen diese Infrastrukturmassnahmen abzusichern?
  7. Würden sich evtl. Rechtsfolgen ergeben aus der Feststellung, dass die notwendigen Schulplätze zwar theoretisch nachweisbar wären, aber praktisch fristgerecht nicht realisierbar sind?
 
 

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