Drucksache - 0811/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 23.10.2013 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung begrüßt, dass Tempelhof-Schöneberg als einer von vier Bezirken auch in Zukunft seine Kontrollergebnisse bei der Gaststättenkontrolle für die Verbraucher/innen übersichtlich im Internet veröffentlichen will.
Um den Verbraucher/innen aber eine effektive Orientierungshilfe zu bieten, ist die „Smiley-Liste“ fortlaufend zu aktualisieren.
Das Bezirksamt wird ferner ersucht, aufgefordert die „Smiley Liste“ schnellstmöglich auf den neusten Stand zu bringen und danach mindestens monatlich zu aktualisieren.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das hiesige Rechtsamt hat die Rechtmäßigkeit der bezirklichen Smiley-Liste erneut geprüft. Anlass dafür war auch, dass das Verwaltungsgericht Berlin das Bezirksamt 2012 dazu verurteilt hatte, den Eintrag eines Cafés in der Internetliste zu löschen. Die Prüfung durch das Rechtsamt hat ergeben, dass es sowohl für das Veröffentlichen der Listen im Internet als auch für das Punktesystem, das diesen Listen zugrunde liegt, keine hinreichende Rechtsgrundlage gibt. Die Initiativen auf Bundesebene, die entsprechende Gesetze zu ändern, haben hinsichtlich der Veröffentlichung von Prüfergebnissen nach Einschätzung des Bezirksamts zu keiner verbesserten Rechtslage geführt. Es gibt sogar Stimmen, die der Meinung sind, die Möglichkeiten der Verwaltung seien damit noch mehr eingeschränkt worden. Ohne die entsprechende Rechtsgrundlage ist ein weiteres Veröffentlichen der Smiley-Liste leider nicht möglich. Die vorhandene Liste wurde daher von der Internetseite des Bezirksamt gelöscht. |
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