Drucksache - 0801/XIX
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Die für diesen Sachverhalt zuständige Außenstelle Tempelhof-Schöneberg der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.
Von dort wurde folgendes mitgeteilt:
Bislang ist es für alle Eltern möglich, bei der Beschulung ihres Kindes zu entscheiden, ob ihr Kind inklusiv oder im Rahmen einer Sonderbeschulung beschult werden soll. Die Voraussetzungen dafür sind im Bezirk geschaffen. Grundsätzlich können Eltern wie auch Lehrerinnen und Lehrer einen Antrag auf Überprüfung sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Diese Überprüfung wird von schulexternen Sonderpädagoginnen durchgeführt und je nach dem Ergebnis wird der Förderschwerpunkt aufgrund von Testergebnissen, ärztlichen Befunden und Gesprächen mit Eltern und den jeweiligen Kindern im Rahmen eines Gutachtens empfohlen. Die zuständige Schulaufsicht legt den Förderschwerpunkt fest und schreibt den Bescheid an die Eltern.
Sogenannte Außenklassen sind im Konzept zur Inklusion nicht vorgesehen. Auf dem Weg zur inklusiven Beschulung geht es darum, Kinder mit sonderpädagogischem Schwerpunkt gemeinsam mit anderen Kindern zu beschulen, das bedeutet gemeinsam in einem Klassenraum. Ein gutes Modell für die inklusive Beschulung ist an der Fläming Grundschule und an der Annedore-Leber Grundschule zu sehen. Ebenso in weiterführenden Schulen konnte eine gute Entwicklung diesbezüglich in der Sophie-Scholl Schule festgestellt werden. |
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