Drucksache - 0801/XIX  

 
 
Betreff: Inklusion statt Exklusion
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule Entscheidung
16.10.2013 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
05.11.2013 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.09.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.11.2013 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Schule Beratung
01.04.2014 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
03.06.2014 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Schule Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.02.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Die für diesen Sachverhalt zuständige Außenstelle Tempelhof-Schöneberg der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.

 

Von dort wurde folgendes mitgeteilt:

 

Bislang ist es für alle Eltern möglich, bei der Beschulung ihres Kindes zu entscheiden, ob ihr Kind inklusiv oder im Rahmen einer Sonderbeschulung beschult werden soll. Die Voraussetzungen dafür sind im Bezirk geschaffen.

Grundsätzlich können Eltern wie auch Lehrerinnen und Lehrer einen Antrag auf Überprüfung sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Diese Überprüfung wird von schulexternen Sonderpädagoginnen durchgeführt und je nach dem Ergebnis wird der Förderschwerpunkt aufgrund von Testergebnissen, ärztlichen Befunden und Gesprächen mit Eltern und den jeweiligen Kindern im Rahmen eines Gutachtens empfohlen. Die zuständige Schulaufsicht legt den Förderschwerpunkt fest und schreibt den Bescheid an die Eltern.

 

Sogenannte Außenklassen sind im Konzept zur Inklusion nicht vorgesehen. Auf dem Weg zur inklusiven Beschulung geht es darum, Kinder mit sonderpädagogischem Schwerpunkt gemeinsam mit anderen Kindern zu beschulen, das bedeutet gemeinsam in einem Klassenraum. Ein gutes Modell für die inklusive Beschulung ist an der Fläming Grundschule und an der Annedore-Leber Grundschule zu sehen. Ebenso in weiterführenden Schulen konnte eine gute Entwicklung diesbezüglich in der Sophie-Scholl Schule festgestellt werden.

 
 

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