Drucksache - 0296/XIX  

 
 
Betreff: Mindestlohn von 8,50 Euro für alle beim Land Berlin Beschäftigten sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Soziales und Senioren XIX. Wahlperiode Beratung
20.06.2013 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren erledigt   
17.10.2013 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vertagt   
21.11.2013 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vertagt   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.02.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste am 20

Die BVV fasste am 20.06. 2012 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.     Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen in der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Ziele des „Landesmindestlohngesetzes“ (vgl. Drucksache 17/0228 vom 14.03.2012) ausnahmslos und ohne zeitliche Verzögerung umgesetzt werden. Der BVV möge bis Oktober 2012 berichtet und die Umsetzungsziele bestätigt werden.

 

2.     Auch Arbeitslose, die sozialversicherungspflichtig für das Land Berlin beschäftigt sind, sollen einen Mindestlohn von 8,50 Euro erhalten.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 18. Dezember 2013 das „Mindestlohngesetz für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz)“ beschlossen. Das Gesetz ist am 28. Dezember 2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlich worden und am 29. Dezember 2013 in Kraft getreten. 

 

Das Landesmindestlohngesetz gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Berliner Verwaltung, der landesunmittelbaren öffentlich rechtlichen Körperschaften, Stiftungen und Anstalten, der Hochschulen, der Gerichte des Landes Berlin, des Abgeordnetenhaus von Berlin, des Rechnungshofes von Berlin und des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Darüber hinaus ist geregelt, dass das Land Berlin Zuwendungen nach der Landeshaushaltsordnung nur dann gewährt, wenn die Empfängerinnen und Empfänger sich verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den Mindestlohn (8,50 € brutto je Zeitstunde) zu zahlen.

 

Dies gilt entsprechend für die Gewährung sonstiger staatlicher oder aus staatlichen Mitteln direkter oder indirekter Vorteile jeder Art, soweit es sich nicht um Sachleistungen oder Leistungen handelt, auf die Empfängerinnen und Empfänger einen dem Grund und der Höhe nach unmittelbar durch Rechtsvorschriften begründeten Anspruch haben.   

 

Die politischen Ziele des BVV-Beschlusses sind damit umgesetzt. 

 
 

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