Auszug - Einwohnerantrag gemäß § 44 Bezirksverwaltungsgesetz - Verkehrsversuch mit Radverkehrsanlagen auf dem Tempelhofer Damm  

 
 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 20.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0372/XX Einwohnerantrag gemäß § 44 Bezirksverwaltungsgesetz - Verkehrsversuch mit Radverkehrsanlagen auf dem Tempelhofer Damm
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Dieser Tagesordnungspunkt wird gemäß der Absprache im gestrigen Ältestenrat gemeinsam mit der Drucksache Nr. 0379/XX beraten.

Ein Vertreter der im Einwohnerantrag benannten Vertrauensleute erhält das Rederecht.

Dieser erklärt den Text der Drucksache Nr. 0379/XX werde von den Einwohnern übernommen.

 

Beratungsbeiträge: BV Wolfsturm, Rutsch, Stammen, Rimmler, Götz, Dr. Mundt

 

Mehrheitsbeschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass im Rahmen eines Versuchs sichere Radverkehrsanlagen auf dem Tempelhofer Damm in beiden Richtungen zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße geschaffen werden. Der Verkehrsversuch soll möglichst bald beginnen und über mehrere Jahre bis spätestens zur Sanierung der Wasserleitungen und kompletten Neugestaltung des Tempelhofer und Mariendorfer Damms (ca. 2025) reichen. Er soll nur mit geringen baulichen Anpassungen einhergehen.

Die Radverkehrsanlagen sollen im Regelfall eine ausreichende Breite haben, so dass sich Radfahrende sicher überholen können und im Regelfall gegen unzulässiges Befahren durch Kraftfahrzeuge geschützt sein. Die Belange der Anlieger, ansässiger Gewerbetreibenden und sonstigen Beteiligten sind zu berücksichtigen. Es folgt ein Beteiligungsprozess.

Ferner möge das Vorhaben wissenschaftlich begleitet und schließlich evaluiert werden.

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis ihrer Märzsitzung 2018 zu berichten, der Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt während des Versuchs laufend im Rahmen des Berichtes aus der Verwaltung zu unterrichten.

 
 

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