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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
2018
| Jahr: | 2018 |
|---|---|
| Sitzungstermin: | 06.03.2018 |
| Betreff: | Festsetzung des Bebauungsplans XIII-21-1 für das Gelände zwischen BAB Stadtring A 100, Manteuffelstraße, Ringbahnstraße und Schöneberger Straße im Bezirk Tempelhof – Schöneberg, Ortsteil Tempelhof |
| Beschluss: | Das Bezirksamt beschließt, 1. den sich aus der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie den nachfolgenden eingeschränkten Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB und deren Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplans XIII-21-1 vom 3. Juni 2010 mit Deckblatt vom 2. November 2016 nebst Begründung inkl. Abwägung (Anlage 1) der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) zur Beschlussfassung vorzulegen, sowie 2. den Entwurf der Rechtsverordnung (Anlage 2) zur Festsetzung des Bebauungsplans XIII-21-1 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) der Bezirksverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. |
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| Anlage 2: | Download |
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| Anlage 4: | Download |