Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Erschließungsbeiträge und -beitragsbescheinigungen

Straßenbau

Bauarbeiten an einer neuen Straße

Erschließungsbeiträge

Eigentümer_innen, Erbbauberechtigte und dinglich Nutzungsberechtigte von Grundstücken sind dazu verpflichtet, für die erstmalige endgültige Herstellung der Straßen, die ihre Grundstücke erschließen, die umlagefähigen Kosten zu zahlen. So steht es im Baugesetzbuch und dem Erschließungsbeitragsgesetz. Umlagefähige Kosten sind dabei zum Beispiel Kosten für Fahrbahn, Geh- und Radwege, Beleuchtung, Freilegung, Grunderwerb und Regenentwässerung.

Die Abrechnung erfolgt nach Herstellung der Erschließungsanlage, gegebenenfalls auch nach Herstellung einzelner Teileinrichtungen. Die Eigentümer_innen der erschlossenen Grundstücke erhalten anschließend einen Erschließungsbeitragsbescheid mit der Angabe des zu zahlenden Erschließungsbeitrags.

Erschließungsbeitragsbescheinigungen

Erschließungsbeitragsbescheinigungen enthalten die wesentlichen erschließungsrechtlichen Angaben zu einem Grundstück. Die Ausstellung einer solchen Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

Mittels einer Erschließungsbeitragsbescheinigung können Sie sich darüber informieren, ob:
  • Die Erschließungsanlage für Ihr Grundstück bereits abgerechnet ist oder,
  • offene Beiträge bestehen oder zukünftig anfallen könnten.

Antrag und Bearbeitung

Ein Antrag kann formlos schriftlich, per Fax oder E-Mail gestellt werden. Antragsberechtigt sind nur die Grundstückseigentümer_innen oder von diesem Bevollmächtigte (unter Einreichung der Vollmacht).

Die Antwort erfolgt in jedem Fall schriftlich. Bitte geben Sie bei Antragstellung Ihre vollständige postalische Adresse an. Telefonische Auskünfte können wir leider nicht erteilen.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. zwei bis vier Wochen.

Wichtiger Hinweis:
Wir bearbeiten ausschließlich Anträge, die Grundstücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg betreffen. Für Grundstücke, die in anderen Bezirken liegen, wenden Sie sich bitte direkt an das jeweils zuständige Bezirksamt. Eine Liste aller Bezirksämter in Berlin finden Sie hier.

Die Gebühr für eine Bescheinigung über Erschließungsbeiträge (ohne Berechnung) beträgt 31,00 € (Verwaltungsgebührenordnung, Tarifstelle 6008 a).

Rechtsgrundlagen

Kontaktdaten Ihrer Ansprechpersonen

Frau Otto
Fachbereich Straßen- und Grünflächenverwaltung
Telefon: (030) 90277-6701
Fax: (030) 90277-2601
E-Mail an Frau Otto

Herr Gatzki
Fachbereich Straßen- und Grünflächenverwaltung
Telefon: (030) 90277-2324
Fax: (030) 90277-2601
E-Mail an Herrn Gatzki

Hinweis zu weiteren Zuständigkeiten
Fragen zu gegebenenfalls abzutretendem Straßenland oder zu Baulasten beantwortet das Stadtentwicklungsamt.

Sollten Sie Fragen zu Altlasten haben, wenden Sie sich bitte an das Umwelt- und Naturschutzamt.

Verkehrsanbindungen

Was bedeutet der Unterstrich?

Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?

Hier wird der sogenannte “Gender-Gap” erklärt!