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Widmung, Einziehung und Benennung von Straßen und Grünanlagen

Straßenschild Viktoria-Luise-Platz

Widmung

Eine Straße, ein Weg oder ein Platz wird durch Widmung zu öffentlichem Straßenland. Dies gilt auch für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen. Die Widmung kann unter Einschränkungen vorgenommen werden, wie beispielsweise nur für den Fuß- oder Radverkehr. Für Grünanlagen kann auch die Zweckbestimmung, wie zum Beispiel die Nutzungsart als Kinderspielplatz, festgelegt werden.

Die Widmung erfolgt durch Allgemeinverfügung und wird im Amtsblatt für Berlin bekannt gegeben. Durch die Widmung wird der Gemeingebrauch (Nutzung der Straße durch die Allgemeinheit, insbesondere zu Verkehrszwecken) sowie der Anlieger_innengebrauch (Nutzungsrechte als Anlieger_in) eröffnet.

Sonstige Nutzungen, sogenannte Sondernutzungen – wie zum Beispiel durch Baustelleneinrichtungen oder das Herausstellen von Tischen und Stühlen – bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

Ferner wird die Straße in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen und einer Reinigungsklasse zugeordnet. Daraus ergibt sich eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Reinigung und zum Winterdienst durch die jeweiligen Anliegenden oder durch die Berliner Stadtreinigung.

Einziehung

Wird eine gewidmete Straße für den öffentlichen Verkehr nicht mehr benötigt, so kann sie eingezogen werden. Gleiches gilt für Grün- und Erholungsanlagen, wenn sie für ihren Widmungszweck nicht mehr benötigt werden. Straßen können auch teilweise eingezogen werden, mit nachträglicher Einschränkung der Widmung (beispielsweise nur für den Fuß- und/oder Radverkehr).

Die Einziehung erfolgt durch Allgemeinverfügung und wird im Amtsblatt für Berlin bekannt gegeben.

Sobald die Einziehung rechtskräftig wird, unterliegt die Fläche nicht weiter den Bestimmungen des Berliner Straßengesetzes beziehungsweise des Grünanlagengesetzes (eine Ausnahme bildet hier die Teileinziehung).

Straßenverzeichnis

Die öffentliche Straße wird in das Straßenverzeichnis eingetragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird das Straßenverzeichnis beim Fachbereich Vermessung und Geoinformation des Stadtentwicklungsamtes geführt. Entsprechende Auskünfte zur Widmung erhalten Sie hier: Übersicht der festgesetzten Bebauungspläne. (Übersicht der festgesetzten Bebauungspläne)

Im Falle der Einziehung wird die Straße aus dem Straßenverzeichnis gelöscht.

Verzeichnis der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen

Eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage wird in das Verzeichnis der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen eingetragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist. Das Verzeichnis wird beim Fachbereich Grünflächen geführt und kann von jeder Person eingesehen werden.
Hier finden Sie eine digitale Karte der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen.

Benennungen

Bei der Benennung von Straßen wird zwischen öffentlichen und privaten Straßen unterschieden. Straßenbenennungen richten sich nach § 5 Berliner Straßengesetz in Verbindung mit den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften.

Die öffentlichen Straßen sind zu benennen, sobald es durch das öffentliche Interesse – insbesondere das Verkehrsinteresse – erforderlich ist. In der Regel erfolgt die Namensgebung auf Vorschlag des für Kultur zuständigen Ausschusses als Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) an das Bezirksamt. Die Gremien sind an die rechtlichen Vorgaben bzw. allgemeinen Grundsätze gebunden, die unter anderem bei der Verwendung von Personennamen die verstärkte Berücksichtigung von Frauen festlegen.

Privatstraßen, -wege oder -plätze sollen auf Antrag und auf Kosten des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin öffentlich benannt werden, soweit dies zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten notwendig ist. Der Eigentümer oder die Eigentümerin der Privatstraße schlägt den Namen vor. Hierbei sind die Bestimmungen für die Benennung öffentlicher Straßen jedoch einzuhalten.

Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen können ebenfalls benannt werden. Hierzu existieren keine speziellen gesetzlichen Vorschriften; es erfolgt eine Orientierung an dem Verfahren zu Straßenbenennungen.

Die Benennung erfolgt in allen Fällen durch Allgemeinverfügung und wird im Amtsblatt für Berlin bekannt gegeben.

Die Nummerierung der Grundstücke erfolgt durch den Fachbereich Vermessung und Geoinformation des Stadtentwicklungsamts.

Rechtsgrundlagen

Kontaktdaten Ihrer Ansprechpersonen

Frau Otto
Fachbereich Straßen- und Grünflächenverwaltung
Telefon: (030) 90277-6701
Fax: (030) 90277-2601
E-Mail an Frau Otto

Herr Gatzki
Fachbereich Straßen- und Grünflächenverwaltung
Telefon: (030) 90277-2324
Fax: (030) 90277-2601
E-Mail an Herrn Gatzki

Hinweis zu weiteren Zuständigkeiten
Fragen zu gegebenenfalls abzutretendem Straßenland oder zu Baulasten beantwortet das Stadtentwicklungsamt.

Sollten Sie Fragen zu Altlasten haben, wenden Sie sich bitte an das Umwelt- und Naturschutzamt.

Verkehrsanbindungen

Was bedeutet der Unterstrich?

Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?

Hier wird der sogenannte “Gender-Gap” erklärt!