- Hunde müssen angeleint werden – auf Spielplätzen sind Hunde verboten
- Ballspielen und Grillen ist nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen erlaubt
- Lärm ist zu vermeiden, weil er andere Anlagenbenutzer unzumutbar stört.
- Anpflanzungen und Ausstattungen dürfen nicht beschädigt oder entwendet werden
- Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Behältnisse entsorgt werden
- Private Gartenabfälle gehören nicht in öffentliche Grünanlagen.
Kein Müll im Park – eine Initiative von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
- Verstöße gegen die Verbote können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
- Die Betroffenen können auch vor Ort verwarnt werden und mit einem Verwarngeld belegt werden.
Radfahren in Grünanlagen
Wege in Grünanlagen sind grundsätzlich keine Radverkehrsanlagen. Das Radfahren ist nur auf dafür besonders gekennzeichneten Wegen zugelassen.
Fußgänger und Radfahrer benutzen diese Wege gemeinsam. Dabei gilt: Fußgänger haben auf allen Wegen in Grünanlagen stets Vorrang!
Wer pflegt die Grünanlagen?
Der Fachbereich Grünflächen pflegt die Grünanlagen teils mit eigenem Personal teils über Fremdfirmen.
Wie oft werden die Grünanlagen gereinigt?
Die Reinigung der Grünanlagen wird gemäß dem zugewiesenen Budget in drei Stufen unterschieden:
Höherwertige Grünanlagen
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Im Winter 01.10. bis 31.03.
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Abfallbehälter, Bankplätze zweimal die Woche und Flächenreinigung einmal im Monat
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Im Sommer 01.4. bis 30.09.
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Abfallbehälter, Bankplätze fünfmal in der Woche und Flächenreinigung zweimal im Monat
Standard Grünanlagen
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Im Winter 01.10. bis 31.03.
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Abfallbehälter, Bankplätze alle 14 Tage und Flächenreinigung einmal im Monat
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Im Sommer 01.4. bis 30.09.
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einmal in der Woche und Flächenreinigung einmal im Monat
Einfache Grünanlagen
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Im Winter 01.10. bis 31.03.
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Abfallbehälter, Bankplätze alle 14 Tage und Flächenreinigung alle zwei Monate
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Im Sommer 01.4. bis 30.09.
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Abfallbehälter, Bankplätze einmal in der Woche und Flächenreinigung alle zwei Monate
Spielplätze
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Ganzjährig 01.01. bis 31.12.
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Abfallbehälter, Bankplätze und Flächenreinigung zweimal in der Woche
Eine Erhöhung des Reinigungsturnus ist leider nicht möglich, da dieses zu Lasten der gärtnerischen Pflege der Grünanlagen gehen würde.
Ausnahmegenehmigungen nach dem Grünanlagengesetz
Wer Grünanlage für besondere Zwecke benutzen möchte (z. B. für das Befahren der Anlage, Drehgenehmigungen) benötigt eine Ausnahmegenehmigung. Diese kann bei der der Grundstücksverwaltung des Fachbereiches Straßen- und Grünflächenverwaltung beantragt werden.
Parks & Brunnen in Tempelhof-Schöneberg