Geschützte Grünanlagen

Grünanlage mit Wiese und Bäumen
Geschützte Grünanlage

Woran erkenne ich eine geschützte Grünanlage?

Geschützte Grünanlagen sind im Eingangsbereich durch das „Tulpenschild“ gekennzeichnet.

Die Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und ihrer Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr.

Eine Verpflichtung zur Beleuchtung der Anlagen und zur Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte auf Plätzen und Wegen in den Anlagen besteht nicht.
Alle Anlagen und Plätze, die mit dem Grünanlagenschild gekennzeichnet sind, unterliegen den Regelungen des Berliner Grünanlagengesetzes der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Was ist in Grünanlagen erlaubt, was ist verboten?

  • Hunde müssen angeleint werden – auf Spielplätzen sind Hunde verboten
  • Ballspielen und Grillen ist nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen erlaubt
  • Lärm ist zu vermeiden, weil er andere Anlagenbenutzer unzumutbar stört.
  • Anpflanzungen und Ausstattungen dürfen nicht beschädigt oder entwendet werden
  • Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Behältnisse entsorgt werden
  • Private Gartenabfälle gehören nicht in öffentliche Grünanlagen.
    Kein Müll im Park – eine Initiative von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
  • Verstöße gegen die Verbote können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
  • Die Betroffenen können auch vor Ort verwarnt werden und mit einem Verwarngeld belegt werden.

Radfahren in Grünanlagen

Wege in Grünanlagen sind grundsätzlich keine Radverkehrsanlagen. Das Radfahren ist nur auf dafür besonders gekennzeichneten Wegen zugelassen.
Fußgänger und Radfahrer benutzen diese Wege gemeinsam. Dabei gilt: Fußgänger haben auf allen Wegen in Grünanlagen stets Vorrang!

Wer pflegt die Grünanlagen?

Der Fachbereich Grünflächen pflegt die Grünanlagen teils mit eigenem Personal teils über Fremdfirmen.

Wie oft werden die Grünanlagen gereinigt?

Die Reinigung der Grünanlagen wird gemäß dem zugewiesenen Budget in drei Stufen unterschieden:

Höherwertige Grünanlagen

Im Winter 01.10. bis 31.03.
Abfallbehälter, Bankplätze zweimal die Woche und Flächenreinigung einmal im Monat
Im Sommer 01.4. bis 30.09.
Abfallbehälter, Bankplätze fünfmal in der Woche und Flächenreinigung zweimal im Monat

Standard Grünanlagen

Im Winter 01.10. bis 31.03.
Abfallbehälter, Bankplätze alle 14 Tage und Flächenreinigung einmal im Monat
Im Sommer 01.4. bis 30.09.
einmal in der Woche und Flächenreinigung einmal im Monat

Einfache Grünanlagen

Im Winter 01.10. bis 31.03.
Abfallbehälter, Bankplätze alle 14 Tage und Flächenreinigung alle zwei Monate
Im Sommer 01.4. bis 30.09.
Abfallbehälter, Bankplätze einmal in der Woche und Flächenreinigung alle zwei Monate

Spielplätze

Ganzjährig 01.01. bis 31.12.
Abfallbehälter, Bankplätze und Flächenreinigung zweimal in der Woche

Eine Erhöhung des Reinigungsturnus ist leider nicht möglich, da dieses zu Lasten der gärtnerischen Pflege der Grünanlagen gehen würde.

Ausnahmegenehmigungen nach dem Grünanlagengesetz

Wer Grünanlage für besondere Zwecke benutzen möchte (z. B. für das Befahren der Anlage, Drehgenehmigungen) benötigt eine Ausnahmegenehmigung. Diese kann bei der der Grundstücksverwaltung des Fachbereiches Straßen- und Grünflächenverwaltung beantragt werden.

Parks & Brunnen in Tempelhof-Schöneberg