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Fahrradstraßen

Tempelhof-Schöneberg möchte das Radfahren attraktiver gestalten. Mit einem flächendeckenden Ausbau der Radinfrastruktur entstehen sichere und komfortable Verbindungen für alle, die das Fahrrad als umweltfreundliches Verkehrsmittel nutzen. Die Grundlage hierfür legt das Berliner Mobilitätsgesetz und das daraus entstandene Radverkehrsnetz. Ein zentraler Baustein dabei sind Fahrradstraßen – speziell ausgewiesene Nebenstraßen, auf denen der Radverkehr Vorrang hat und besonders sicher unterwegs ist.

Fahrradstraßen kommen überall dort in Betracht, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder werden könnte. Die Berliner Bezirke sind für die Einrichtung zuständig und setzen dabei auf einen Leitfaden der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Dieser sorgt für eine einheitliche und rechtssichere Umsetzung – inklusive Vorrangregelungen an Kreuzungen, insbesondere auf wichtigen Routen wie Radschnellverbindungen oder dem Vorrangnetz.

Mit jeder neuen Fahrradstraße wird Berlin fahrradfreundlicher – für eine lebenswerte, sichere und nachhaltige Stadt.

Fahrradstraße Handjerystraße

Ziele

  • Die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöhen
  • Die Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes und des Radverkehrsnetzes
  • Die Verbesserung von Sichtbeziehungen
  • Die Förderung & Bündelung des Radverkehrs
  • Die Errichtung von Fahrradabstellanlagen
  • Eine einfache, schnelle und kostengünstige Umsetzung

Regeln

  • Fahrradstraßen sind in der Regel dem Radverkehr vorbehalten. Kfz, Lkw und Motorräder dürfen hier nicht fahren, es sei denn, die jeweiligen Straßen sind für Anlieger freigegeben, Im Bezirk werden die Fahrradstraßen üblicherweise für die Anlieger freigegeben.
  • Handelt es sich um eine Anliegerstraße, so hat der Radverkehr immer Vorrang!
  • Radfahrende dürfen die gesamte Fahrbahn nutzen und nebeneinander fahren (dabei ist das Rechtsfahrgebot zu beachten)
  • Radfahrende geben die Geschwindigkeit vor. Für alle gilt maximal Tempo 30
  • Das Erkennungszeichen einer Fahrradstraße ist ein Schild mit einem weißen Fahrrad auf einem blauen Kreis

Voraussetzungen

  • Fahrradstraßen werden auf Nebenstraßen eingerichtet, die Teil des Berliner Radverkehrsnetzes sind.

Anforderungen

Im Leitfaden Fahrradstraßen des Landes Berlin sind Gestaltungsstandards für eine Fahrradstraße festgelegt, an denen sich die Bezirke bei der Einrichtung einer Fahrradstraße zu orientieren haben. Hier sind beispielsweise Abstandsregeln zum ruhenden Verkehr und Vorfahrtsregeln geregelt.
Diese Elemente sind wichtige Sicherheitsstandards, denn auch Kinder ab 8 Jahren sollen Fahrradstraßen sicher nutzen können. Dafür sind Sichtbeziehungen, genauso wie die Vermeidung von gefährlichen Dooring-Unfällen (Unfälle durch das Öffnen von Autotüren), durch den Sicherheitsabstand zu parkenden und fahrenden Kraftfahrzeugen zentral.
Dies sind die konkreten Anforderungen an Fahrradstraßen:

  • Eine Fahrgassenbreite von mindestens 4 Metern und ein zusätzlicher Sicherheitstrennstreifen von 0,75 Metern zum Parkstreifen
  • Die Sicherstellung eines zweiten Rettungsweges: Fahrbahnbreite von 5,50 Metern (Fahrgasse + Trennstreifen)
  • Der fließende Verkehr hat Vorrang vor dem ruhenden Verkehr. Dies bedeutet, dass der ruhende Verkehr zur Sicherheit des Radverkehrs teilweise umorganisiert bzw. abgeordnet werden muss
  • Nach Möglichkeit kein Schräg- und Senkrechtparken (Umwandlung in Längsparken)
  • Der Lieferverkehr und Stellplätze für schwerbehinderte Personen sind besonders zu berücksichtigen

Fahrradstraßen in Tempelhof-Schöneberg

Weitere Informationen zum Thema Fahrradstraßen im Land Berlin finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Das Berliner Radverkehrsnetz ist ebenfalls auf der Seite der Senatsverwaltung dargestellt.

Kontakt

Straßen- und Grünflächenamt
Fachbereich Straßen

E-Mail an den Fachbereich Straßen