Open Data

Seit dem 01. Oktober 2013 werden die amtlichen Geodaten der Berliner Vermessungsverwaltung entsprechend den Open-Data-Prinzipien kostenfrei zur Verfügung gestellt.

  • Flyer - Open Data Prinzipien

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Download-Liste

Folgende Karten sind in unserem Bezirk online verfügbar:

  • Bezirkskarte Tempelhof-Schöneberg 1:20.000 8-farbig

    Format: 65 × 78 cm
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  • Bezirkskarte Tempelhof-Schöneberg 1:20.000 4-farbig

    Format: 65 × 78 cm
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  • Bezirkskarte Tempelhof-Schöneberg 1:12.500, LOR-Grenzen

    Format: 71 × 125 cm
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  • Bezirkskarte Tempelhof-Schöneberg 1:10.000, 8-farbig

    Format: 89 × 157 cm
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    PDF-Dokument (26.4 MB)

  • Bezirkskarte Tempelhof-Schöneberg 1:10.000, 4-farbig

    Format: 89 × 157 cm
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    PDF-Dokument (25.5 MB)

  • BK10 ESG Einschulungsgebiete 2024-25

    Format: 89 × 157 cm
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    PDF-Dokument (25.7 MB)

  • BK10 ESG Einschulungsgebiete 2022-23

    Format: 89 × 157 cm
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    PDF-Dokument (16.7 MB)

  • Denkmalkarte Tempelhof-Schöneberg

    Format: 89 × 157 cm
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    PDF-Dokument (38.3 MB)

  • Straßenumbenennungskarte

    Format: 89 × 157 cm
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    PDF-Dokument (24.0 MB)

  • Ortsteilkarte Schöneberg/Friedenau 1:5.000

    Format: 86 × 120 cm
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    PDF-Dokument (28.4 MB)

  • Ortsteilkarte Friedenau 1:5.000

    Format: 63 × 48 cm
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    PDF-Dokument (7.0 MB)

  • Ortsteilkarte Tempelhof 1:5.000

    Format: 111 × 90 cm
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    PDF-Dokument (18.9 MB)

  • Ortsteilkarte Mariendorf 1:5.000

    Format: 86 × 90 cm
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    PDF-Dokument (18.0 MB)

  • Ortsteilkarte Marienfelde 1:5.000

    Format: 80 × 104 cm
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    PDF-Dokument (15.8 MB)

  • Ortsteilkarte Lichtenrade 1:5.000

    Format: 80 × 106 cm
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    PDF-Dokument (17.1 MB)

  • Bezirkskarte Tempelhof-Schöneberg, 8-farbig

    Format: DIN A4
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    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Bezirkskarte Tempelhof-Schöneberg, 4-farbig

    Format: DIN A4
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    PDF-Dokument (1.0 MB)

Wenn Sie Geodaten des Bezirks Tempelhof-Schöneberg herunterladen und verwenden, ist folgendes zu beachten:

Nutzungsbestimmungen
Für die Bereitstellung von Geodaten in der Zuständigkeit
- der für Geoinformation zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
sowie
- der für das Vermessungswesen zuständigen Stellen der Bezirksämter für Berlin in Bezug auf flächendeckend vorliegende amtliche Kartenwerke gelten folgende Nutzungsbestimmungen:

§ 1 Nutzungen
(1) Geodaten und Geodatendienste, einschließlich zugehöriger Metadaten, werden für alle derzeit bekannten sowie für alle zukünftig bekannten Zwecke kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung gestellt, soweit durch besondere Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist oder vertragliche oder gesetzliche Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen.
(2) Abweichend von Absatz 1 werden für die Bereitstellung von Daten auf maschinenlesbaren Datenträgern Gebühren erhoben.
(3) Die bereitgestellten Geodaten und Metadaten dürfen insbesondere
1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden;
2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden;
3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden.
(4) Die bereitgestellten Geodatendienste dürfen insbesondere
1. mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden;
2. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden.

§ 2 Quellenvermerke
Die Nutzer haben sicherzustellen, dass
1. alle den Geodaten, Metadaten und Geodatendiensten beigegebenen Quellenvermerke und sonstigen rechtlichen Hinweise erkennbar und in optischem Zusammenhang eingebunden werden;
2. Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen mit einem Verände-rungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden.

§ 3 Haftungsbeschränkung
Verletzt die geodatenhaltende Stelle eine ihr gegenüber dem Nutzer obliegende öffentlich-rechtliche Pflicht, so haftet ihr Träger dem Nutzer für den daraus entstehenden Schaden nicht, wenn der geodatenhaltenden Stelle lediglich Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt nicht im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.