Was ein_e Vorhabenträger_in wissen muss?

Jeder Rückbau und jede bauliche Änderung (ausgenommen Neubau) bzw. jede Nutzungsänderung im sozialen Erhaltungsgebiet bedürfen einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung gemäß § 173 Baugesetzbuch (BauGB). Die erhaltungsrechtliche Genehmigung ist gesondert beim Fachbereich Stadtplanung zu beantragen.

Entsprechende Antragsunterlagen und Infos erhalten Sie hier:

  • Antrag auf Genehmigung eines baulichen Vorhabens gemäß § 172 und § 173 BauGB in einer Wohneinheit

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  • Antrag auf Genehmigung eines baulichen Vorhabens gemäß § 172 und § 173 BauGB in einem Gebäude

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  • AV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete

    Ausführungsvorschriften zu Genehmigungskriterien für bauliche Anlagen in Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs
    (Amtsblatt für Berlin Nr. 50 vom 29. November 2024)

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