Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Was ein_e Vorhabenträger_in wissen muss?

Jeder Rückbau und jede bauliche Änderung (ausgenommen Neubau) bzw. jede Nutzungsänderung im sozialen Erhaltungsgebiet bedürfen einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung gemäß § 173 Baugesetzbuch (BauGB). Die erhaltungsrechtliche Genehmigung ist gesondert beim Fachbereich Stadtplanung zu beantragen.

Entsprechende Antragsunterlagen und Infos erhalten Sie hier:

  • Antrag auf Genehmigung eines baulichen Vorhabens gemäß § 172 und § 173 BauGB in einer Wohneinheit

    (Dokument ist nicht barrierefrei)

    PDF-Dokument (2.2 MB)

  • Antrag auf Genehmigung eines baulichen Vorhabens gemäß § 172 und § 173 BauGB in einem Gebäude

    (Dokument ist nicht barrierefrei)

    PDF-Dokument (1.7 MB)

  • AV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete

    Ausführungsvorschriften zu Genehmigungskriterien für bauliche Anlagen in Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs
    (Amtsblatt für Berlin Nr. 50 vom 29. November 2024)

    (Dokument ist nicht barrierefrei)

    PDF-Dokument (7.4 MB)

Stadtplanung

Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung

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Rathaus Schöneberg
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09:00 bis 16:00 Uhr und
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