Was ein_e Vorhabenträger_in wissen muss?

Jeder Rückbau und jede bauliche Änderung (ausgenommen Neubau) bzw. jede Nutzungsänderung im sozialen Erhaltungsgebiet bedürfen einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung gemäß § 173 Baugesetzbuch (BauGB). Die erhaltungsrechtliche Genehmigung ist gesondert beim Fachbereich Stadtplanung zu beantragen.

Entsprechende Antragsunterlagen und Infos erhalten Sie hier:

  • Antrag auf Genehmigung eines baulichen Vorhabens gemäß § 172 und § 173 BauGB in einer Wohneinheit

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  • Antrag auf Genehmigung eines baulichen Vorhabens gemäß § 172 und § 173 BauGB in einem Gebäude

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Prüfkriterien

Prüfkriterien für die Beurteilung von Anträgen auf Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen in den Erhaltungsgebieten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs (soziale Erhaltungsgebiete) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin

  • Amtsblatt für Berlin Nr.40 vom 07. Oktober 2022

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