Jeder Rückbau und jede bauliche Änderung (ausgenommen Neubau) bzw. jede Nutzungsänderung im sozialen Erhaltungsgebiet bedürfen einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung gemäß § 173 Baugesetzbuch (BauGB). Die erhaltungsrechtliche Genehmigung ist gesondert beim Fachbereich Stadtplanung zu beantragen.
Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Was ein_e Vorhabenträger_in wissen muss?
Entsprechende Antragsunterlagen und Infos erhalten Sie hier:
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Antrag auf Genehmigung eines baulichen Vorhabens gemäß § 172 und § 173 BauGB in einer Wohneinheit
(Dokument ist nicht barrierefrei)
PDF-Dokument (2.2 MB)
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Antrag auf Genehmigung eines baulichen Vorhabens gemäß § 172 und § 173 BauGB in einem Gebäude
(Dokument ist nicht barrierefrei)
PDF-Dokument (1.7 MB)
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AV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete
Ausführungsvorschriften zu Genehmigungskriterien für bauliche Anlagen in Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs
(Amtsblatt für Berlin Nr. 50 vom 29. November 2024)(Dokument ist nicht barrierefrei)
PDF-Dokument (7.4 MB)
Stadtplanung
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Geschäftsstelle
Rathaus Schöneberg
Raum 3008/3009
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 16:00 Uhr und
Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr
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Sprechzeiten für persönliche Beratung im Stadtentwicklungsamt
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung
Ihre Ansprechpersonen im Stadtentwicklungsamt
Öffnungszeit des Bauaktenarchivs
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung
E-Mail an das Bauarchiv