Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

Gemüse, Käse Fisch Fleisch und Öl unverpackt auf einer Steinplatte

Unsere Aufgabe

Überwachung der Produktion und des Verkehrs von Lebensmitteln

Für Verbraucher_innen

  • Verbraucherbeschwerde Lebensmittelbetrieb Formular

    Ist Ihnen ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht aufgefallen, sollten Sie immer zuerst dem Verkäufer oder Gastwirt Ihre Beschwerde vortragen. In aller Regel wird bei berechtigten Klagen der Betrieb selbst Ersatz leisten oder Missstände abstellen.

    Die Lebensmittelüberwachungsbehörden sollten Sie jedoch insbesondere dann einschalten, wenn Ihre Reklamation nicht beachtet wird, sich die Vorkommnisse häufen oder gesundheitliche Störungen auftreten.

    Ihre Hinweise werden unmittelbar bearbeitet und – sofern erforderlich – an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde zur Einleitung weiterer Maßnahmen übermittelt.

    Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels haben oder Sie sich durch seine Zusammensetzung, Aufmachung oder Werbeaussage getäuscht fühlen, können Sie eine Beschwerdeprobe bei der für ihren Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde bzw. bei jeder Polizeidienststelle abgeben.

    Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sollten Sie immer einen Arzt aufsuchen und eine Diagnostik durchführen lassen. Für die Ermittlungen ist ein eventueller Keimstatus durchaus hilfreich.

    Hinweis: Die Verbraucherbeschwerde sollte zeitnah erfolgen, damit nachteilige Veränderungen der Probe möglichst weitgehend ausgeschlossen werden können.

    Bei kühlpflichtigen Lebensmitteln sollte auf einen gekühlten Transport geachtet werden.

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Fröhliches Mädchen in der Lehrküche, die Kuchen macht

Informationen für Gewerbetreibende

Nach § 4 der Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung – LMHV), dürfen leicht verderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die über entsprechende Fachkenntnisse in ihrer jeweiligen Tätigkeit verfügen z.B. abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Lebensmittel (Nachweis erforderlich) oder durch Schulungen erworbene Fachkenntnisse nachgewiesen werden.

Schulungsangebote finden Sie u.a. bei Ihren Fachverbänden.

Dokumente für Gewerbetreibende

  • Liste der bundesweiten Gegenprobensachverständigen

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    Dokument: LaGeSo

  • Merkblatt Einrichtung gewerblicher Küchen

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    Dokument: SenJust

  • Merkblatt Speise-und Getränkekarten

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    Dokument: SenJust

  • Merkblatt mikrobiologische Eigenkontrolluntersuchungen

    PDF-Dokument (68.4 kB) - Stand: Dokument eingeschränkt Barrierefrei
    Dokument: SenJust

  • Merkblatt Lebensmittelabfälle tierischer Herkunft

    PDF-Dokument (68.9 kB) - Stand: Dokument eingeschränkt Barrierefrei
    Dokument: SenJust

  • Merkblatt Rückverfolgbarkeit

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    Dokument: SenJust

  • Merkblatt Unternehmer die Lebensmittel in Verkehr bringen

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    Dokument: SenJust

  • Merkblatt Speiseeis

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    Dokument: SenJust

  • Merkblatt Sahneaufschlagmaschinen

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    Dokument: SenJust

  • Merkblatt Allergenkennzeichnung

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    Dokument: SenJust

  • Merkblatt Inverkehrbringen von unverpackten leicht verderblichen Lebensmitteln

    PDF-Dokument (72.5 kB) - Stand: Dokument eingeschränkt Barrierefrei
    Dokument: SenJust

  • Merkblatt betriebliche Eigenkontrolle

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    Dokument: SenJust

  • Merkblatt Personalhygieneschulung im Lm Bereich

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  • Merkblatt Strassenhandel Volksfeste Märkte

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Vorlagen betriebliche Eigenkontrolle im Gewerbebetrieb

  • Eigenkontrolle_Wareneingangskontrolle

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  • Temperaturüberwachung_1

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  • Temperaturüberwachung_2

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  • Schädlingskontrolle

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  • Eigenkontrolle_Reinigungsplan

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  • Eigenkontrolle_Reinigungsliste

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  • Eigenkontrolle_Reinigungs-und Desinfektionsplan

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  • Mitarbeiterbelehrung

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Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin

Telefon: (030) 90277-7371
Telefax: (030) 90277-7372

E-Mail an die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Internetseite Ordnungsamt – Veterinär- und Lebensmittelaufsicht