Das Jugendamt ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gesetzlich dazu verpflichtet Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien anzubieten, um das Wohl von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und sie in ihrer Entwicklung zu fördern.
Damit hat das Jugendamt eine umfassende Verantwortung und ist für die Organisation, Steuerung und Finanzierung von Angeboten und Jugendhilfeleistungen zuständig. Es kooperiert mit den freien Träger der Jugendhilfe und beauftragt diese, entsprechende Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien anzubieten.
Vor diesem Hintergrund sind viele Sozialarbeiter_innen in koordinierender Funktionen z.B. in der
Kinder-, Jugend- und Familienförderung, Kinder- und Jugendarbeit oder auch als Kinderschutz-, Pflegekinder- oder Sozialraumkoordination beschäftigt.
Zu ihren generellen Aufgaben gehören u.a. die Bedarfsprüfung von geeigneten Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien, die Entwicklung von bezirklichen Standards in der Qualität, Bearbeitung von Grundsatzfragen, Sicherstellung der Wissensweitergabe bei gesetzlichen Änderungen in die verschiedenen Arbeitsbereiche, Erstellung von Leistungsverträgen mit den freien Trägern der Jugendhilfe und die Teilnahme an Besprechungen auf Landesebene.
- die Beratung und Unterstützung von Eltern, Kinder und Jugendliche in verschiedenen Lebenslagen, zum Beispiel bei Erziehungsfragen, familiären Konflikten oder der Bewältigung von Krisen.
- die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie z.B. mit Schulen, Ärzten, Therapeuten, Polizei, freien Trägern der Jugendhilfe und weiteren Institutionen, um den betroffenen Kindern und Familien umfassende Unterstützung zu bieten.
- die Überprüfung des Kindeswohls bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung. Dazu gehört die Einschätzung der Gefährdungssituation und gegebenenfalls die Einleitung von Schutzmaßnahmen.
- die Einleitung und Gewährung von Hilfen zur Erziehung, wenn für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern ein Hilfebedarf besteht.
- die Mitwirkung an familiengerichtlichen Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs.
Im Vordergrund steht stets, mit der regelhaften Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern, die richtige Unterstützung und Hilfe für ihre individuelle Lebenssituation gemeinsam zu entwickeln. Dabei ist es unumgänglich, auch schwierige Gespräche mit den Beteiligten führen zu können.
Zugleich gilt es, die stringente und revisionssichere Aktenführung zu beherrschen, wirtschaftlich zu handeln, Stellungnahmen überzeugend zu schreiben, mit vielen Personen und Institutionen zu kooperieren und eine Expertise für den Sozialraum aufzubauen.