Duales Studium

Gruppe junger motivierter Menschen

Das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg bildet Duale Studierende in der Sozialen Arbeit aus und kooperiert dazu mit der Hochschule für Soziale Arbeit und Pädagogik (HSAP) und der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB).
Ausgestattet mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Sozialen Arbeit, sammeln Sie schon während des Studiums wertvolle berufspraktische Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung im Land Berlin.
Damit profitieren Sie von einer optimalen Kombination von Theorie und Praxis, indem diese systematisch aufeinander bezogen und zeitlich aufeinander abgestimmt ist.
Nach erfolgreicher Bachelorthesis im 7. Semester schließen Sie das Studium mit dem akademischen Grad „Bachelor of Arts (B.A.)“ ab. Dieser Abschluss berechtigt Sie, die staatliche Anerkennung zu beantragen.
Die Studiengebühren werden vom Land Berlin übernommen, die Vergütung erfolgt gem. TV-L Auszubildende.
Nach dem Studium wird Ihnen die Übernahme im Jugendamt Tempelhof-Schöneberg angeboten, parallel dazu verpflichten Sie sich für mindestens drei Jahre für das Land Berlin zu arbeiten.

  • Die Aufgaben von Sozialarbeiter_innen im Jugendamt sind vielfältig

    Das Jugendamt ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gesetzlich dazu verpflichtet Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien anzubieten, um das Wohl von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und sie in ihrer Entwicklung zu fördern.

    Damit hat das Jugendamt eine umfassende Verantwortung und ist für die Organisation, Steuerung und Finanzierung von Angeboten und Jugendhilfeleistungen zuständig. Es kooperiert mit den freien Träger der Jugendhilfe und beauftragt diese, entsprechende Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien anzubieten.

    Vor diesem Hintergrund sind viele Sozialarbeiter_innen in koordinierender Funktionen z.B. in der
    Kinder-, Jugend- und Familienförderung, Kinder- und Jugendarbeit oder auch als Kinderschutz-, Pflegekinder- oder Sozialraumkoordination beschäftigt.
    Zu ihren generellen Aufgaben gehören u.a. die Bedarfsprüfung von geeigneten Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien, die Entwicklung von bezirklichen Standards in der Qualität, Bearbeitung von Grundsatzfragen, Sicherstellung der Wissensweitergabe bei gesetzlichen Änderungen in die verschiedenen Arbeitsbereiche, Erstellung von Leistungsverträgen mit den freien Trägern der Jugendhilfe und die Teilnahme an Besprechungen auf Landesebene.

    Als direkte Dienstleistung für Bürger_innen, sind Sozialarbeiter_innen im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Familien im Jugendamt, wenn diese insbesondere im Regionalen Sozialdienst (RSD) tätig sind. Zu den zentralen Aufgaben gehören
    • die Beratung und Unterstützung von Eltern, Kinder und Jugendliche in verschiedenen Lebenslagen, zum Beispiel bei Erziehungsfragen, familiären Konflikten oder der Bewältigung von Krisen.
    • die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie z.B. mit Schulen, Ärzten, Therapeuten, Polizei, freien Trägern der Jugendhilfe und weiteren Institutionen, um den betroffenen Kindern und Familien umfassende Unterstützung zu bieten.
    • die Überprüfung des Kindeswohls bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung. Dazu gehört die Einschätzung der Gefährdungssituation und gegebenenfalls die Einleitung von Schutzmaßnahmen.
    • die Einleitung und Gewährung von Hilfen zur Erziehung, wenn für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern ein Hilfebedarf besteht.
    • die Mitwirkung an familiengerichtlichen Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs.

    Im Vordergrund steht stets, mit der regelhaften Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern, die richtige Unterstützung und Hilfe für ihre individuelle Lebenssituation gemeinsam zu entwickeln. Dabei ist es unumgänglich, auch schwierige Gespräche mit den Beteiligten führen zu können.
    Zugleich gilt es, die stringente und revisionssichere Aktenführung zu beherrschen, wirtschaftlich zu handeln, Stellungnahmen überzeugend zu schreiben, mit vielen Personen und Institutionen zu kooperieren und eine Expertise für den Sozialraum aufzubauen.

  • Ihre Ausbildung während des Dualen Studiums im Jugendamt Tempelhof-Schöneberg

    Studierende der Hochschule für Soziale Arbeit und Pädagogik (HSAP)

    werden während Ihres Studiums schwerpunktmäßig im Regionalen Sozialdienst (RSD) eingesetzt und ausgebildet. Hier lernen sie die verschiedenen Aufgaben des RSD kennen.
    Während des Studiums haben die Studierende zugleich die Möglichkeit entsprechend der Schwerpunkte in den verschiedenen Semestern, in weiteren sozialpädagogischen Arbeitsbereichen des Jugendamtes zu hospitieren.

    Studierende der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB)

    haben während ihres Studiums ihren Schwerpunkt in der Kinder-, Jugend- und Familienförderung oder in der Fachsteuerung im Jugendamt. Sie werden die vielfältigen koordinierenden Aufgaben des Jugendamtes kennenlernen, die die Unterstützungs- und Förderangebot für Kinder, Jugendliche und Familien im Bezirk sicherstellen oder zur Qualitätssicherung der Arbeit innerhalb des Jugendamtes und in der Zusammenarbeit mit den freien Trägern beitragen. Selbstverständlich werden Studierende entsprechend ihrer Schwerpunkte in den verschiedenen Semestern auch im RSD eingesetzt.

    Somit werden Studierende während der Praxisphasen im Jugendamt den Aufbau und die Abläufe in der öffentlichen Verwaltung kennenlernen, analytische Kompetenzen entwickeln und sich Kenntnisse in den Methoden der Beratung und Prinzipien der Sozialraumorientierung aneignen. Zudem werden sie lernen, wirtschaftlich und rechtssicher Handeln zu handeln.

Was bedeutet der Unterstrich?

Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?

Hier wird der sogenannte “Gender-Gap” erklärt!