• Schulsozialarbeiter_innen verfügen über eine sozialpädagogische Ausbildung, sind mit entsprechenden Methodenkenntnissen ausgestattet, nehmen sich Zeit für besondere Themen, Gefühle und Bedürfnisse. Alle Fachkräfte sind bei freien Trägern der Jugendhilfe angestellt und sind somit institutionell unabhängig von Lehrern und der Schulleitung.
• So können Kinder und Jugendliche Beratung, Unterstützung sowie Begleitung bei individuellen Schwierigkeiten durch die schulbezogene Jugendsozialarbeit in Anspruch nehmen. Dies gilt auch und insbesondere für die Sorgeberechtigten, die ebenfalls Beratung beispielsweise im Hinblick auf Stärkung ihrer Erziehungskompetenz in Anspruch nehmen können.
• Die schulbezogene Jugendsozialarbeit bietet also am Standort Schule einerseits personenbezogene Unterstützung nach §13 SGBVIII an, hält aber ebenso flankierend und ergänzend zum Unterricht Angebote nach §11 SGB VIII vor, von denen alle Schüler_innen profitieren und die sie zur Selbstbestimmung befähigen sollen.
• Beispielsweise werden themenbezogene Projekttage organisiert, soziale Kompetenztrainings durchgeführt, gezielt werden Kinder und Jugendliche gefördert gesellschaftliche Mitverantwortung sowie soziales Engagement zu übernehmen, ebenso wie Toleranz und Demokratieverständnis zu stärken.
• Damit diese mannigfaltigen Aufgaben gut bewerkstelligt werden können, organisiert die Jugendförderung spezifische Fachtage und bezirkliche Veranstaltungen für die Schulsozialarbeiter_innen, unterstützt deren fachliche Vernetzung, bietet thematische Austauschrunden an und unterstützt mit fachlicher Beratung in Absprache mit den Koordinatoren der freien Träger.
Kooperation Schule Jugendsozialarbeit
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