Übersicht der Gebührensätze im Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Anlage zu § 9 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin vom 2.07.2019, in Kraft ab 14.07.2019

  • Gebühren für die Eheschließung
    Prüfung der Ehefähigkeit Gebühr
    bei der Anmeldung der Eheschließung 45 Euro
    bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 45 Euro
    sofern in den Fällen der Buchstaben a) und b) ausländisches Recht zu beachten ist zzgl. je Ehegatten 45 Euro
    Durchführung der Eheschließung Gebühr
    vor einem anderen als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt 40 Euro
    außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamts, ausgenommen Eheschließungen bei lebensbedrohender Erkrankung
    (Freitag ab 13.00 Uhr, Montag bis Mittwoch ab 15.00 und generell Samstag)
    80 Euro
    außerhalb von Amtsräumen oder in Außenstellen des Standesamts 95 Euro
    Antrag auf Beurkundung einer im Ausland oder vor einer ermächtigten Person im Inland geschlossenen Ehe 80 Euro
    Antrag auf Beurkundung einer im Ausland oder vor einer ermächtigten Person im Inland geschlossenen Ehe – zusätzlich pro Ehegatten, wenn für ihn ausländisches Recht zu beachten ist 45 Euro
  • Gebühren für die Begründung einer Lebenspartnerschaft
    Gebühren für die Begründung einer Lebenspartnerschaft Gebühr
    Antrag auf Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft 80 Euro
    Antrag auf Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft – zusätzlich pro Lebenspartner, wenn für ihn ausländisches Recht zu beachten ist 45 Euro
  • Gebühren für namensrechtliche Erklärungen
    Gebühren für namensrechtliche Erklärungen Gebühr
    Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften 25 Euro
    Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung 12 Euro
    Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensangleichung 12 Euro
  • Gebühren für sonstige Amtshandlungen
    Gebühren für sonstige Amtshandlungen Gebühr
    Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt 30 Euro
    a) Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch / Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsbuch / Lebenspartnerschaftsregister,
    dem Geburtenbuch / Geburtenregister, dem Sterbebuch / Sterberegister, den früheren Standesregistern
    12 Euro
    b) Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus einem in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis zum 31. Dezember 1957 angelegten Familienbuch 12 Euro
    c) Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus einem in der Zeit vom 1. Januar 1958 bis zum 31. Dezember 2008 als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch 12 Euro
    d) Erteilung einer sonstigen Personenstandsurkunde 12 Euro
    Zweite und jede weitere Ausfertigung einer der vorgenannten Personenstandsurkunden (a-d), wenn es gleichzeitig beantragt und in einem
    Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr
    6 Euro
    Erteilung einer Auskunft aus einem oder die Gewährung der Einsicht
    a) in ein Personenstandsbuch / Personenstandsregister, Lebenspartnerschaftsbuch / Lebenspartnerschaftsregister
    6 Euro
    Erteilung einer Auskunft aus einem oder die Gewährung der Einsicht
    b) in die Sammelakte
    12 Euro
    Entgegennahme eines Antrages auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde durch ein anderes als dem für die Ausstellung zuständigen
    Standesamt und die Beglaubigung der übermittelten Personenstandsurkunde
    6 Euro
    Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamt oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht
    gemacht werden können – je nach Aufwand
    20 bis 80 Euro
    Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie 12 Euro
    Beurkundung der Vaterschafts- oder Mutterschaftsanerkennung 40 Euro
    Beurkundung der Zustimmung zu einer Vaterschafts- oder Mutterschaftsanerkennung, soweit diese noch nicht beurkundet ist 40 Euro
    Antrag auf Beurkundung eines Geburtsfalles, der sich im Ausland ereignet hat 80 Euro
    Antrag auf Beurkundung eines Geburtsfalles, der sich im Ausland ereignet hat – sofern ausländisches Recht zu beachten ist 160 Euro
    Antrag auf Beurkundung eines Sterbefalles, der sich im Ausland ereignet hat 40 Euro
    Antrag auf Beurkundung eines Sterbefalles, der sich im Ausland ereignet hat – sofern ausländisches Recht zu beachten ist 80 Euro
    Postgebühren für die Übersendung von Unterlagen an Behörden oder andere Standesämter fallbezogen