Information zur Datenschutzgrundverordnung

Information gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Bewerber_innen in Stellenbesetzungsverfahren des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

Vorbemerkung

Bewerber_innendaten werden im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg allen am Verfahren beteiligten Stellen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Jede_r Bewerber_in ist grundsätzlich verpflichtet, personenbezogene Daten für die Dauer des jeweiligen Stellenbesetzungsverfahrens bereitzustellen, da ohne diese Daten keine Personalauswahl erfolgen kann. Bei Nichtbereitstellung oder Widerruf der Erlaubnis zur Verarbeitung personenbezogener erlischt die Teilnahme am jeweiligen Stellenbesetzungsverfahren.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
John-F.-Kennedy-Platz
10825 Berlin
E-Mail

Beauftragte_r für den Datenschutz

Datenschutzbeauftragter
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Stellenzeichen: bDSB
John-F.-Kennedy-Platz
10825 Berlin

Zwecke der Verarbeitung

Durchführung von Stellenbesetzungsverfahren im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen an einer Verarbeitung personenbezogener Daten ist in einem effizienten und reibungslosen Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens unter den Maßgaben der Bestenauslese nach Art 33 GG begründet.

Beschreibung der Empfänger_innen oder Kategorien von Empfänger_innen der personenbezogenen Daten

Die mit der Durchführung von Stellenbesetzungsverfahren beschäftigten Mitarbeiter_innen der zentralen Bereiche der jeweiligen Ämter und Serviceeinheiten, die Mitarbeiter_innen der Personalwirtschaftsstelle; die Beschäftigtenvertretungen

Dauer der Speicherung

Alle von den Bewerber_innen für das jeweilige Stellenbesetzungsverfahren bereitgestellten Daten werden 6 Monate nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens gelöscht.

Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GSVO)
  2. Recht auf Datenberichtigung, sofern die zu Ihrer Person gespeicherten Daten unrichtig oder unvollständig sind (Artikel 16 DS-GVO)
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO vorliegt
  4. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung gem. den Voraussetzungen des Artikels 18 Abs. 1 lit a,b, und c DS-GVO
  5. Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung gem. Artikel 21 DS-GVO