„Der Frauen*beirat Tempelhof-Schöneberg fordert das Bezirksamt auf, keine finanziellen Kürzungen für Frauen- und Gleichstellungprojekte im Bezirk Tempelhof-Schöneberg vorzunehmen bzw. für die Einrichtung von Angeboten der flexiblen Kinderbetreuung erstmalig finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Konkret betrifft das im Folgenden:
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Keine Kürzung der finanziellen Mittel für das interkulturelle Frauenzentrum S.U.S.I.:
Das Zentrum ist eine essenzielle Anlaufstelle für Frauen* im Bezirk, insbesondere für Migrantinnen und geflüchtete Frauen, die auf niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote angewiesen sind. Um die bestehende Angebotsstruktur und die notwendige sozialraumorientierte Arbeit fortführen zu können, müssen die finanziellen Mittel mindestens auf dem bisherigen Niveau erhalten bleiben.
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Finanzierung und Einrichtung von Angeboten der flexiblen Kinderbetreuung:
Eine flexible Kinderbetreuung ist eine entscheidende Maßnahme zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden und trägt zur Armutsprävention sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe bei. Niedrigschwellige Betreuungsangebote ermöglichen es Alleinerziehenden Termine wahrzunehmen, sich beruflich weiterzubilden oder notwendige Erholungszeiten einzuplanen. Die erfolgreichen Modelle in anderen Berliner Bezirken zeigen, dass diese Maßnahme von hoher Relevanz ist.
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Keine Kürzungen im Bereich der Kooperationsvereinbarung zur Förderung der gesellschaftlichen Gleichstellung und beruflichen Chancengleichheit von Frauen*:
Die im Jahr 2022 unterzeichnete Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, dem Jobcenter und dem Träger LIFE e.V. (für die Koordinierungsstelle Alleinerziehende) ist ein Instrument zur Stärkung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen* und Alleinerziehenden sowie zur Förderung ihres (Wieder-) Einstiegs in den Arbeitsmarkt. Wirtschaftliche Unabhängigkeit ist der Schlüssel zur Chancengleichheit. Um die vereinbarten Maßnahmen umsetzen zu können, sind ausreichende finanzielle Mittel weiterhin erforderlich. Diese Vereinbarung ist berlinweit einzigartig und dient als Modell für erfolgreiche gleichstellungspolitische Zusammenarbeit. Eine Kürzung der hierfür vorgesehenen Mittel würde die Umsetzung geplanter Maßnahmen erheblich beeinträchtigen und den Fortschritt in Richtung Chancengleichheit am Arbeitsmarkt verlangsamen.
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Erhalt der Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten:
Die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten schafft ein Bewusstsein für Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung. Durch Informationskampagnen, Veranstaltungen und Kooperationen mit verschiedenen Akteur*innen wird die Bevölkerung für diese Themen sensibilisiert und ein gesellschaftlicher Wandel angestoßen. Finanzielle Kürzungen würden die Reichweite und Effektivität dieser Arbeit einschränken und könnten bereits erzielte Fortschritte in der Gleichstellungspolitik des Bezirks zunichtemachen.
Begründung:
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Erhalt des interkulturellen Frauenzentrums S.U.S.I.:
Das Interkulturelle Frauenzentrum S.U.S.I. (Solidarisch, Unabhängig, Sozial und International) wurde 1992 gegründet und hat sich seitdem als unverzichtbare Institution für Frauen* mit Migrations-, Flucht- und Rassismuserfahrung etabliert. Das Zentrum bietet eine Vielzahl von Angeboten, darunter psychologische Beratung, Sozial- und Rechtsberatung sowie diverse Bildungs- und Kulturveranstaltungen. Diese Angebote sind darauf ausgerichtet, Frauen* in Krisensituationen zu unterstützen, ihre Integration zu fördern und ihnen Wege zur gesellschaftlichen Teilhabe zu eröffnen.
Die Mitarbeiterinnen von S.U.S.I. haben mehrheitlich unterschiedliche Migrationsgeschichten und berufliche Kompetenzen, was eine kultursensible und mehrsprachige Betreuung ermöglicht.
Im Jahr 2024 wurde S.U.S.I. mit dem Integrationspreis des Bezirks Tempelhof-Schöneberg ausgezeichnet, was die herausragende Bedeutung des Zentrums unterstreicht!
Eine finanzielle Kürzung gefährdet die bestehende Angebotsstruktur und würde Frauen*, die auf diese Angebote angewiesen sind, erheblich benachteiligen.
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Notwendigkeit der flexiblen Kinderbetreuung:
Der Lebensalltag und die Gesundheit alleinerziehender Menschen können dann gestärkt werden, wenn verlässliche und flexible Betreuungsmöglichkeiten der Kinder sowie eine Unterstützung im Alltag in besonderen Belastungssituationen zur Verfügung stehen. Außerhalb der Regelöffnungszeiten von Kindertagesstätten und Horteinrichtungen kann eine ergänzende Kinderbetreuung beim Jugendamt beantragt werden (siehe Kindertagesförderungsgesetz), wenn eine Berufstätigkeit oder Ausbildungstätigkeit mit Arbeitszeiten in Randzeiten nachgewiesen wird. Darüber hinaus haben alleinerziehende Menschen in Tempelhof-Schöneberg keine Möglichkeiten der zusätzlichen, flexiblen und kostenfreien Kinderbetreuung (z.B. für Arztbesuche, Sport- und Freizeitangebote).
Auch im Kontext der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Berufsqualifizierung und somit der Vorbeugung gegen Armut ist die flexible Kinderbetreuung ein zentrales Thema.
Die Berliner Landesgesundheitskonferenz beschloss am 05.07.2023 die Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Teilhabe alleinerziehender Menschen in Berlin auf Grundlage der entwickelten Zielematrix die Gesundheitsziele für alleinerziehende Menschen und umsetzbare Maßnahmen formuliert. Als erstes Ziel dieser Matrix wird die Einrichtung von Angeboten der flexiblen Kinderbetreuung in jedem Berliner Bezirk beschrieben, für die Umsetzung werden die Bezirksämter benannt, sie sollen die empfohlenen Maßnahmen im Rahmen ihrer Selbstverpflichtung umsetzen.
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Die Bedeutung der Kooperationsvereinbarung für gesellschaftliche Gleichstellung und berufliche Chancengleichheit von Frauen* im Bezirk:
Durch gezielte Maßnahmen wie Informationskampagnen, Workshops und Beratungsangebote werden Frauen* beim (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt unterstützt und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit gestärkt. Dabei ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Schlüssel zur Chancengleichheit.
Die Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit ist nicht nur ein gleichstellungspolitisches Ziel, sondern auch ein wirksames Mittel zur Gewaltprävention. Häufig wird wirtschaftliche Abhängigkeit gezielt als Macht- und Gewaltinstrument eingesetzt, indem Frauen* der Zugang zu Arbeit, Eigentum oder Geld verwehrt wird. Gleichzeitig zwingt finanzielle Not viele Frauen* in prekäre oder schlecht bezahlte Beschäftigungsverhältnisse. Die Kooperationsvereinbarung ermöglicht es, gezielte Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Frauen* auszubauen.
Auch das Thema Grundbildung und Alphabetisierung spielt eine entscheidende Rolle für Chancengleichheit. In Berlin gibt es etwa 300.000 erwachsene funktionale Analphabet*innen. Betroffene Frauen* sind dadurch im Berufsleben und im Alltag stark eingeschränkt und erfahren häufig zusätzliche geschlechtsspezifische Diskriminierung. Die Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung setzt hier an, um durch gezielte Informations- und Bildungsangebote Frauen* neue Perspektiven zu eröffnen.
Besonders Alleinerziehende sind einer hohen Armutsgefährdung ausgesetzt – in Berlin lag ihre Armutsquote 2020 bei 45 Prozent. Fehlende Kinderbetreuungsangebote und unflexible Arbeitsmodelle erschweren den beruflichen (Wieder-) Einstieg. Die Kooperationsvereinbarung trägt mit zielgruppengerechten Maßnahmen dazu bei, Alleinerziehende zu unterstützen.
Die Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung ist daher essenziell, um strukturelle Benachteiligungen abzubauen und Frauen* langfristig ein selbstbestimmtes, finanziell unabhängiges Leben zu ermöglichen.
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Erhalt der Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten:
Die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten spielt eine zentrale Rolle bei der Sensibilisierung der Bevölkerung für Themen der Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung. Durch Informationsveranstaltungen, Kampagnen und Kooperationen mit verschiedenen Akteur*innen wird das Bewusstsein für bestehende Ungleichheiten geschärft und ein gesellschaftlicher Wandel angestoßen.
Finanzielle Kürzungen in diesem Bereich würden die Reichweite und Effektivität dieser wichtigen Arbeit einschränken und könnten bereits erzielte Fortschritte in der Gleichstellungsarbeit gefährden. Es ist daher von großer Bedeutung, die notwendigen Ressourcen für die Fortführung dieser Aktivitäten sicherzustellen.
Der Frauen*beirat Tempelhof-Schöneberg appelliert eindringlich an das Bezirksamt, die genannten Maßnahmen uneingeschränkt zu unterstützen und die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen, um die Chancengleichheit und Integration von Frauen* im Bezirk nachhaltig zu fördern.
Der Beschluss ist der BVV zur Kenntnis zu geben.“