Bestehende soziale Erhaltungsgebiete in Schöneberg bestätigt

Pressemitteilung Nr. 312 vom 15.09.2021

Erweiterter Milieuschutz für die “Schöneberger Insel”

Seit dem Sommer 2020 wurden vier in Schöneberg bestehende soziale Erhaltungsgebiete dahingehend untersucht, ob für sie noch immer die Voraussetzungen für den Milieuschutz bestehen. Die Ergebnisse stehen nun fest.

Jörn Oltmann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bauen:

bq. Der Milieuschutz in Schöneberg zeigt Wirkung! Es freut mich, dass die untersuchten Gebiete noch nicht gentrifiziert wurden und dort noch immer eine “Berliner Mischung” zu finden ist, die es zu erhalten gilt. Und dass wir den Milieuschutz auf der Schöneberger Insel ausgeweitet haben, zeigt nur, wie wichtig das Instrument weiterhin für eine soziale Stadtentwicklung ist.

In den sozialen Erhaltungsgebieten soll die Bevölkerungsstruktur, das sogenannte Milieu, vor Verdrängung geschützt werden. In den nun untersuchten Gebieten von 2014 (“Barbarossaplatz / Bayerischer Platz”, “Bautzener Straße” und “Kaiser-Wilhelm-Platz”) und 2015 (“Schöneberger Insel”) konnte bestätigt werden, dass Verdrängungsprozesse noch nicht eingetreten sind oder sich seit den Beschlüssen der Verordnungen nicht verstärkt hätten. Verdrängungsgefährdete und auf noch vorhandenen bezahlbaren Wohnraum angewiesene Bevölkerungsgruppen leben noch immer in relevantem Umfang in den Milieuschutzgebieten und tragen so zur erhaltenswerten “Berliner Mischung” in den Kiezen bei.

Im Rahmen der Untersuchungen wurden aber auch weitere Gebiete mit Verdrängungstendenzen identifiziert. Diese beiden Blöcke an der Monumenten- bzw. Kolonnenstraße wurden dem Erhaltungsgebiet “Schöneberger Insel” zugeschlagen. Die entsprechende Verordnung wurde erlassen. Sie wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht und spätestens am 25. September 2021 in Kraft treten.

Mindestens bis zur nächsten Untersuchung der Gebiete in etwa fünf Jahren bedürfen bauliche und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung in Eigentumswohnungen weiterhin einer Genehmigung.