Einschleppung von Tollwut durch importierte Tiere

Pressemitteilung Nr. 291 vom 30.08.2021

Tiere als "Urlaubsmitbringsel" – was zu beachten ist

Es ist Sommerurlaub und Sie sind verreist. Plötzlich fällt Ihnen ein junger Straßenhund auf, der dünn wirkt und nach Futter sucht. Die Passanten beachten ihn nicht, vielleicht gibt es sogar den einen oder anderen Tritt oder Steinwurf. Der arme Hund – er könnte doch ein so viel schöneres Leben bei Ihnen haben. Der Hund kommt freundlich zu Ihnen. Es ist beschlossen – der Hund kommt mit Ihnen nach Deutschland zurück, wo er mit Ihnen unter einem Dach schlafen kann und täglich mit gutem Futter und viel Liebe versorgt wird.

In Deutschland angekommen, wirkt der Hund apathisch, schlapp und krank. Schnell gehen Sie zum Tierarzt. Da fällt ein erschreckendes Wort – Tollwut-Verdacht. Der Hund wird sichergestellt und muss in Quarantäne – bis zu 7 Monate lang. Zusätzlich zu den Tierarztkosten wird auch noch die Unterbringung in der Quarantäne in Rechnung gestellt. Der Hund wird von Menschen und Artgenossen isoliert.

Tollwut ist in Deutschland weitgehend ausgerottet, und deshalb in Vergessenheit geraten. Sie ist aber eine dramatische, für Menschen und Tiere tödliche Erkrankung, die in vielen Ländern der Welt noch vorkommt. Heilung gibt es nicht!

Die Tollwut ist eine Erkrankung des zentralen Nervensystems, die u.a. Wesensveränderungen, gesteigerte Aggressivität und Lähmungserscheinungen bewirkt. Besonders im frühen Verlauf tauchen auch unspezifische Symptome wie Mattigkeit, Erbrechen, Fieber und Kopfschmerzen auf. Bis Anzeichen einer Tollwut-Infektion auftauchen, können bei Hunden bis zu 6 Monate vergehen. Die Tollwut wird durch den Speichel infizierter Tiere übertragen. Vorrangig über Bisse, aber auch über Hautverletzungen, werden andere Tiere oder Menschen angesteckt.

Weltweit sterben jährlich rund 59.000 Menschen an Tollwut. Die Türkei meldete im Jahr 2020 219 Tollwut-Fälle bei Tieren, Polen 7 Fälle. Deutschland ist seit 2008 offiziell tollwutfrei. Die Tollwut kann jedoch jederzeit wieder eingeschleppt werden.

Einreisebestimmungen

Zum Schutz vor der Tollwut gibt es Einreisebestimmungen für Tiere. Diese werden für Hunde, Katzen und Frettchen in der entsprechenden EU-Verordnung geregelt und sie richten sich danach, aus welchem Land das Tier kommt.

Allen Ländern gemeinsam ist, dass Hunde und Katzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und im Besitz einer gültigen Tollwutimpfung sein müssen. Für Tiere aus einem EU-Mitgliedstaat muss zusätzlich ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, für Tiere aus Drittländern muss es eine amtliche Gesundheitsbescheinigung geben.

Der wirksame Impfschutz ist drei Wochen nach der Impfung erreicht, daher gilt die Tollwutimpfung erst 21 Tage nach dem Datum der Impfung als gültig. Die Impfung gegen Tollwut kann Hunden und Katzen nur verabreicht werden kann, wenn diese mindestens 12 Wochen alt sind. Als Faustregel gilt somit, dass ein Hund oder eine Katze bei der Einreise aus EU-Mitgliedsstaaten und gelisteten Drittländern mindestens 15 Wochen alt sein muss.

Die Einreisebestimmungen in die Europäische Union können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft eingesehen werden.

Fragen können jederzeit an die Veterinäraufsicht der Bezirksämter gestellt werden. Bitte beachten Sie die Bestimmungen zur Tiergesundheit bei der Einreise, zum unbedingt erforderlichen Schutz der Tiere und der Menschen!

Informationen zur Tollwut sowie zur Tollwutsituation in Europa und weltweit finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts und auf der Internetseite von Rabies-Bulletin-Europe.