Ausbruch einer Bienenseuche

Pressemitteilung Nr. 190 vom 17.06.2021

Amerikanische Faulbrut im Bezirk Tempelhof-Schöneberg festgestellt

Am 10. Juni 2021 ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) bei Bienen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bestätigt worden. Dazu wurde die folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut

Die AFB ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Bienenseuche, die bei ungehinderter Verbreitung ein Massensterben von Bienenvölkern auslösen kann. Ohne Gegenmaßnahmen würde sich die Seuche ungehindert verbreiten. Allein mit konsequenten Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen kann die Krankheit eingedämmt und der Schaden der Imkerei in der Region abgewendet werden.

Allein im Bezirk sind bislang etwa 300 Bienenstandorte registriert. 60 davon liegen im aktuellen Sperrbezirk, welcher im Umkreis von ca. 2 Kilometern um den Standort des betroffenen Bienenstandes eingerichtet wurde. Es erstreckt sich zudem auch in die Nachbarbezirke Steglitz-Zehlendorf und Neukölln.
Den genauen Umfang des Sperrbezirks können Sie dem Stadtplan mit Kennzeichnung des Sperrbezirks vom 11. Juni 2021 auf der Internetseite der Allgemeinverfügung entnehmen.

Alle nicht bereits registrierten Bienenhaltungen (wie auch z.B. unterjährige Ablegerstandorte, Schaukästen oder ähnliche) sind unverzüglich anzuzeigen!

Aktualisierung der Kontaktdaten und Angaben zur Tierhaltung

Alle registrierten Imker_innen im Bezirk wurden unter den im Register erfassten Kontaktangaben informiert und zur Aktualisierung Ihrer Kontaktdaten und Angaben der Tierhaltung aufgefordert.
Diese Aktualität der Angaben ist zur effektiven Planung und Durchführung schneller Bekämpfungsmaßnahmen außerordentlich wichtig.

Erstanzeigen oder Änderungsmitteilungen sind in Form des ausgefüllten Formulars zur Registrierung und Aktualisierung von Angaben von Bienenhaltungen, welches auf der Internetseite des Fachbereiches Veterinär- und Lebensmittel zur Verfügung steht, an diesen zu übermitteln.
Die zwischenzeitliche Aufgabe der Bienenhaltung kann formlos unter Angabe der Registernummer, des Vor- und Zunamens sowie der Anschrift des Bienenstandortes erfolgen.
Hinweise auf aufgegebene und unbetreute Bienenstände, verlassene und bienenzugängliche Bienenwohnungen, wie auch auf Nisthöhlen wildlebender Honigbienen nehmen wir gerne per E-Mail an die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht entgegen.

Amtstierärztliche Maßnahmen im Sperrbezirk

Alle Bienenvölker, die direkt im Sperrbezirk liegen, müssen durch unseren amtstierärztlichen Dienst untersucht werden.

Solange der Sperrbezirk besteht, dürfen keine Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und keine benutzten Gerätschaften aus den Bienenständen entfernt werden. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden, da darüber eine Übertragung des Erregers erfolgen kann.

Das Krankheitsbild

Nur die Bienenlarven infizieren sich über Sporen eines Bakteriums (Paenibacillus larvae), die zum Tod der Larven führen. Nach dem Tod verwandeln sie sich in eine gelbbraune, immer dunkler werdende, gummiartige, stark fadenziehende Masse. Neben der fadenziehenden Masse und dem Faulbrutschorf sind löchrige, eingesunkene Zelldeckel und ein lückenhaftes Brutnest weitere Anzeichen. Im konkreten Fall handelte es sich um den AFB Genotyp ERIC II. Da dieser die infizierten Larven besonders schnell tötet, werden gerade zu Beginn des Infektionsverlaufes erkrankte Larven von den Bienen bereits entfernt. Somit sind die zuvor geschilderten Anzeichen teilweise nur bei genauer Betrachtung des Brutbildes sichtbar.

Es ist außerordentlich wichtig, auf derartige Befallsanzeichen zu achten – der Erreger kann über Jahre im Boden oder in alten Bienenhäusern überleben, so dass eine Ansteckung immer weiter erfolgen kann.

Jeder Seuchenverdacht ist der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht umgehend mitzuteilen!
• Telefonnummer (030) 90277-7371
E-Mail an die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Keine gesundheitliche Gefahr für Verbraucher

Die Amerikanische Faulbrut stellt keine Gefährdung für den Menschen durch den Verzehr von Honig dar. Auf keinen Fall darf jedoch Honig an Bienen verfüttert werden, da insbesondere Importhonig meist sporenbelastet ist.