Amt für Soziales
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin
Telefon: (030) 115
Fax: (030) 90277 – 7559
Einschränkungen im Publikumsverkehr des Amtes für Soziales
Pressemitteilung Nr. 098 vom 16.03.2020
Maßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus
Aufgrund der steigenden Zahl von Infektionen mit dem neuartigen Corona-Virus ist es erforderlich, zum Schutz des Publikums, aber auch dem Schutz der Mitarbeiter_innen des Amtes für Soziales, den Publikumsverkehr so weit wie möglich einzuschränken, um unnötige Kontakte zu vermeiden.
Ab sofort sind direkte Vorsprachen nur in folgenden Fällen zugelassen
- Empfänger_innen von Barzahlungen – in diesem Fall ist der letzten Bescheid vorzulegen,
- Personen, die überraschend und tatsächlich mittellos geworden sind,
- Personen, die überraschend und tatsächlich obdachlos geworden sind,
- Personen, die eine erste Kostenübernahme für eine neue Unterbringung benötigen,
- Personen, die schriftlich vorgeladen wurden – in diesem Fall ist die Vorladung vorzulegen.
- Die Abfertigung erfolgt ausschließlich Dienstag und Donnerstag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr.
Alle anderen Anliegen sind ausschließlich schriftlich, per Fax, per E-Mail oder telefonisch an das Amt für Soziales zu richten.
Die Einschränkung gilt ab dem 16. März 2020 bis zunächst 19. April 2020.
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?