Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 11.02.2021: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Der Bezirk wird weiterhin Einzelhandel in Schöneberg vor Verdrängung schützen
Einkaufen soll auch zukünftig im Akazien-Kiez möglich sein
Seit gut acht Jahren prüft der Fachbereich Stadtplanung bei jedem neuen Antrag auf Nutzungsänderung im Kiez um den Winterfeldtplatz, ob die gebietstypische Mischung aus Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie oder Dienstleistungsbetrieben noch gewahrt ist.
Dieses Vorgehen soll nun auch auf den Bereich der Akazienstraße / Belziger Straße angewandt werden. Das Baurecht gibt die Möglichkeit, bei Neuanträgen zum Beispiel von Gastronomiebetrieben zu prüfen, ob damit der Gebietscharakter eines Misch- oder Wohngebietes noch gewahrt bleibt.
Der Bezirk kann eigentlich zulässige Nutzungen versagen, wenn
…sie im Einzelfall durch Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets (dem Gebietscharakter) widersprechen
und somit unzulässig sind (Paragraph 15 BauNVO’90 beziehungsweise sinngemäß Paragraph 7 Nummer 5 BOBln’58). Voraussetzung dafür ist immer der Gebietserhaltungsanspruch des jeweiligen Baugebietes und – bezogen auf den Neuansiedlungswunsch gastronomischer Einrichtungen zum Beispiel in einem Allgemeinen Wohngebiet – insbesondere die Aufrechterhaltung der Gebietsversorgung für die dort wohnende Bevölkerung. Die Anwohnenden müssen sich mit den “Dingen des täglichen Bedarfs” auch weiterhin versorgen können.
Der für Stadtentwicklung und Bauen zuständige Bezirksstadtrat Jörn Oltmann erläutert dazu:
Ich möchte spekulativen Leerstand und damit die Verdrängung des Einzelhandels verhindern. Da wir diese Entwicklung nun auch im Akazienkiez beobachten, wird zukünftig auch dort stärker von den baurechtlichen Steuerungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht. Ich vertraue hierbei auf die guten Quartierskenntnisse der Gebietssachbearbeiter_innen. Sie werden dafür Sorge tragen, dass die gesunde Mischung aus Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störender Handwerksbetriebe weiterhin erhalten bleibt.
Anlass, erneut auf die angewandte Verwaltungspraxis hinzuweisen, waren Presseberichte über die mögliche Kündigung eines Buchhändlers in der Motzstraße. Der Akazienkiez ist planungsrechtlich im Wesentlichen ein allgemeines Wohngebiet.
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Kontakt:
Fachbereich Stadtplanung
Gabriele Reißner
Telefon: (030) 90277-2429
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?