Dominicusstraße 34 und Ordensmeisterstraße 52 - Weitere 27 Wohneinheiten geschützt

Pressemitteilung Nr. 110 vom 20.03.2019

Die Mieter_innen der Dominicusstraße 34 sind ab sofort besser vor Verdrängung durch energetische Luxussanierungen und Umwandlungen in Wohnungseigentum geschützt. Nach Verhandlungen des Bezirksamtes mit dem Käufer konnte eine Abwendungsvereinbarung getroffen werden. Hierdurch können die Lücken im sozialen Erhaltungsrecht zumindest zu einem Teil geschlossen werden.

Für die Ordensmeisterstraße 52 hat das Bezirksamt mit Bescheid vom 11.03.2019 das Vorkaufsrecht ausgeübt, nachdem die Bemühungen zum Abschluss einer Abwendungsvereinbarung ohne Erfolg blieben. Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

„Seit dem Jahr 2018 haben wir das Vorkaufsrecht bereits fünfmal ausgeübt und in 16 weiteren Fällen die Abwendung vereinbart.“ teilt Bezirksstadtrat Jörn Oltmann mit. „Wir werden den Milieuschutz und das Vorkaufsrecht auch weiterhin konsequent zur Anwendung bringen. Dabei schauen wir uns jeden einzelnen Verkauf eines Wohngebäudes in den Erhaltungsgebieten genau an, gleich ob es sich um ein einzelnes Gebäude oder um einen ganzen Wohnblock handelt.“

Der Bundesgesetzgeber wird auch mit den Mieterschutzgesetzen ab 2019 zu hohe Mieterhöhungen nach Modernisierungen zulassen. Bezirksstadtrat Oltmann zieht hierzu das Fazit: „Wir können im Bezirk nicht die Versäumnisse der Bundesregierung ausgleichen. Die Modernisierungsumlage muss auf 6% der Modernisierungskosten begrenzt und bei EUR 2,00/qm Mieterhöhung gekappt werden. Der Milieuschutz ist ein wichtiges Instrument, aber kein Ersatz für ein am Gemeinwohl orientiertes Mietrecht“

Kontakt

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bauen
Jörn Oltmann
Telefon (030) 90277-2261