Pflanzenschutz

  • 1. Werden auf öffentlichen Grünflächen Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt?

    Auf öffentlichen Grünflächen können Pflanzenschutzmaßnahmen erforderlich sein, wenn dies für den Erhalt und Bestand der dort wachsenden Pflanzen notwendig ist. Auch kann für Menschen und Tiere, z. B. durch bestimmte Pflanzen oder auch durch Pflanzenschädlinge, eine Gefährdung bestehen. Pflanzenschutzmittel werden nur in Ausnahmefällen angewandt, Bedeutung haben vor allem vorbeugende und mechanische Maßnahmen, in geringerem Maße kommen biologische Methoden zur Anwendung. Auch dürfen Pflanzenschutzmaßnahmen keine Risiken und Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt darstellen.

    Mitunter ist es notwendig, gegen bestimmte Schädlinge vorzugehen, von denen auch gesundheitliche Gefahren für Menschen ausgehen (z. B. Eichenprozessionsspinner). Außerdem stellen manche Neophyten (nicht-einheimische Pflanzen aus anderen Regionen der Erde) ein Problem dar, deren Einschleppen und Verbreitung durch Globalisierung und Klimawandel zusätzlich begünstigt wird. Viele Neophyten wurden in der Vergangenheit gezielt eingeführt und haben eine große Bedeutung als Nahrungs- und Futtermittel (z. B. Kartoffel, Mais) oder auch als Zierpflanzen erlangt. Andere hingegen sind unbeabsichtigt in unsere Regionen gelangt, wachsen sehr schnell, verdrängen einheimische Pflanzenarten und können als Unkräuter wirtschaftlichen Schaden anrichten. Solche sogenannte invasive Arten (z. B. der Japanische Staudenknöterich) haben mitunter nur geringe Ansprüche hinsichtlich ihrer Wachstums- und Standortbedingungen, was eine rasche Ausbreitung fördert. Einige verursachen gesundheitliche Schäden bei Menschen, wie die aus Nordamerika stammende Ambrosia (Beifußblättrige Ambrosie), die stark allergieauslösend ist.

    Die für die Pflege von öffentlichen Grünflächen zuständigen Stellen – in der Regel die Grünflächenämter der Bezirke – entscheiden je nach Situation und Zustand der einzelnen Flächen, ob, welche und wie häufig Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Dabei arbeiten die Grünflächenämter mit dem Berliner Pflanzenschutzamt zusammen, dessen Expertinnen und Experten tiefgreifende Kenntnisse und Erfahrung in der Vorbeugung, Beurteilung und Bekämpfung möglicher Schadensituationen wie z. B. Schädlingsbefall besitzen.

  • 2. Welche biologischen, mechanischen und chemischen Methoden haben sich bewährt?

    Das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) beschreibt den Begriff des integrierten Pflanzenschutzes als eine Kombination verschiedener Verfahren, wodurch „die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird.“ Um einem Schädlingsbefall entgegenzuwirken, sollen alle verfügbaren pflanzenbaulichen Mittel und Wege in Betracht gezogen und Pflanzenschutzmaßnahmen sehr sorgfältig abgewogen werden. Potenzielle Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gilt es zu minimieren.

    Sehr wichtig sind vorbeugende Maßnahmen. Dabei ist eine regelmäßige und langfristige Kontrolle der Pflanzenbestände in öffentlichen Grünflächen entscheidend, um einen möglichen Schädlingsbefall oder das schnelle Ausbreiten invasiv wachsender nicht-einheimischer Arten (Neophyten) frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Dies erfordert fundierte Kenntnisse von typischen Schadsymptomen und -ursachen und deren Bewertung. Je früher mögliche Schäden oder Fehlentwicklungen festgestellt werden, desto schneller und wirksamer kann reagiert und entsprechende Bekämpfungsstrategien können entworfen und umgesetzt werden.

    Dies kann durch mechanische Methoden geschehen, indem beispielsweise invasiv wachsende Neophyten manuell bzw. mechanisch entfernt werden. Auch tragen normale Hygiene- und Pflegearbeiten auch zum Pflanzenschutz bei wie z. B. das Ausdünnen von Staudenrabatten und anderer Flächen durch Herausschneiden von trockenem, krankem und totem Pflanzenmaterial oder auch durch das Entfernen von Laub. Eine solche Säuberung reduziert potentielle Infektionsherde durch Schadorganismen. Bei der Kontrolle der Grünflächen sowie etwaiger Diagnosestellung bei Schädlingsbefall bis hin zur Auswahl geeigneter Maßnahmen arbeiten die Grünflächenämter eng mit dem Berliner Pflanzenschutzamt zusammen.

    Der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel auf öffentlichen Grünflächen soll nach Möglichkeit vermieden werden und nur in Ausnahmefällen erfolgen. Die gesetzlichen Vorgaben hierfür sind streng. Wenn Pflanzenschutzmittel auf solchen Flächen eingesetzt werden, so müssen sie speziell für diesen Bereich genehmigt sein.

    Biologische Methoden des Pflanzenschutzes haben sich insbesondere im Obst- und Gemüseanbau und im ökologischen Landbau als mögliche Alternativen zu chemischen Pflanzenschutzmitteln etabliert. Das können natürliche Gegenspieler von Schädlingen sein (z. B. sogenannte Nützlinge oder auch Viren, Bakterien oder Pilze mit spezifischer Wirkung gegen bestimmte Schädlinge) oder aber es werden Pflanzenschutzmittel auf der Basis von Naturstoffen verwendet. Bei den Naturstoffen handelt es sich beispielsweise um Extrakte aus Früchten oder auch um Pflanzenöle, wie etwa Rapsöl. So überzieht Rapsöl die Oberfläche von behandelten Schadinsekten (z. B. Blattläuse und Schildläuse, Milben, Weiße Fliegen) mit einem dünnen Ölfilm, was deren Luftaustausch verhindert und letztlich zum Tod der Insekten führt. Rapsölprodukte werden insbesondere in Innenräumen und Botanischen Gärten angewandt, aber auch im Freien bei manchen Zierpflanzen sowie landwirtschaftlich bei Steinobst und im Weinbau.

    Eine bewährte biologische Methode zur Bekämpfung von schadhaften Insekten bzw. deren Larven (z. B. Dickmaulrüssler, Junikäfer, Erdraupen, Wiesenschnaken), die Schäden an Wurzeln z. B. von Rasenflächen anrichten können, ist der Einsatz verschiedener Nematoden (Fadenwürmer). Diese Fadenwürmer sind winzig klein (weniger als ein Millimeter) und werden in Wasser eingerührt und mittels Gießen ausgebracht. Im Boden dringen sie in die Larven ein und geben Bakterien ab, welche für die Larven giftig sind und zum deren Absterben führen. Diese Methode eignet sich zum Beispiel für Wiesen- und Rasenflächen, auch für Sportplätze.

  • 3. Wie ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Grün gesetzlich geregelt?

    Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist durch europäische und deutsche Verordnungen, Gesetze und Richtlinien geregelt.
    Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 der Europäischen Union (EU) vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln enthält detaillierte Regelungen zu einem EU-einheitlichen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel und legt wichtige Begriffe fest. Es wird die generelle Bedeutung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln betont, aber auch darauf hingewiesen, dass dabei der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt gewährleistet sein muss.

    In Deutschland bildet das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz – PflschG) vom 6. Februar 2012, zuletzt geändert am 20.12.2022, den rechtlichen Rahmen für den Schutz von Pflanzen vor Schädlingen und für den entsprechenden Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, auch im Öffentlichen Grün.

    Darüber hinaus existieren weitere europäische und nationale Rechtsvorschriften wie die EU-Richtlinie 2009/128/EG bzgl. der nachhaltigen Verwendung von Pestiziden, die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung oder die Bienenschutzverordnung. Auf Basis der genannten EU-Richtlinie wurde in Deutschland der „Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ entwickelt.
    Die relevanten Rechtsvorschriften sind auf der Internetseite des Pflanzenschutzamtes Berlin gelistet, die entsprechenden Dokumente sind verlinkt.

    Das Pflanzenschutzgesetz enthält unter anderem Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, aber auch für eine Einschränkung der Anwendung sowie diverse Verbote. Generell dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, für die Zulassung ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig. In der Zulassung sind Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen festgelegt, nur gemäß diesen darf die Anwendung erfolgen.

    In §17 des Gesetzes stehen Bestimmungen für ”Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind“. Als solche listet das Gesetz „öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlich zugängliche Sportplätze einschließlich Golfplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Friedhöfe sowie Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens“ auf. Auf solchen Flächen darf ein Pflanzenschutzmittel nur angewandt werden, wenn es als ”Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko“ gemäß der o.g. EU-Verordnung zugelassen ist sowie vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für solche Flächen als geeignet eingestuft und entsprechend genehmigt ist. Ferner muss ein öffentliches Interesse an der Anwendung bestehen und das Pflanzenschutzmittel darf „bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Allgemeinheit“ haben.

    Auf der Internetseite des BVL ist eine Liste mit den zur Anwendung auf solchen Flächen zugelassenen Pflanzenschutzmitteln abrufbar. Diese enthält für jedes zugelassene Mittel entsprechende Details wie unter anderem die damit zu bekämpfenden Schadorganismen und die Arten von Flächen, auf denen das jeweilige Mittel eingesetzt werden darf. Laut Pflanzenschutzgesetz kann die Zulassung bzw. Genehmigung für alle der oben genannten Flächen erteilt werden oder aber auf bestimmte Flächen beschränkt sein.

  • 4. Auf welchen Flächen dürfen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden und auf welchen nicht?

    Pflanzenschutzmittel dürfen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Dazu gehören insbesondere Felder, Wiesen, Weiden, forstwirtschaftlich genutzte Waldflächen, Obst- und Gartenbaubetriebe mit Freiland- und Gewächshausflächen, Baumschulen sowie auch öffentliche Park- und Grünanlagen, Friedhöfe, Rasensportplätze, Haus- und Kleingärten, private Grünanlagen, Wohnbegleitgrün und Innenraumbegrünung. Unter gärtnerisch genutzten Flächen versteht man also nicht nur den Erwerbsgartenbau, sondern jede Art von gärtnerischer Nutzung. Damit gehören große Teile des öffentlichen Grüns zu den Flächen, auf denen Pflanzenschutzmittel prinzipiell angewendet werden dürfen.
    Vor jeder Anwendung muss generell sichergestellt werden, dass das zur Verwendung geplante Pflanzenschutzmittel für die jeweilige Flächenart zugelassen ist.

    Grundsätzlich nicht angewendet werden dürfen Pflanzenschutzmittel auf befestigten Freilandflächen und auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Dies betrifft ganz verschiedene Arten von Flächen. Hierzu zählen unter anderem Flächen mit nicht genutzten Pflanzenbeständen, Verkehrsflächen wie Gleisanlagen, Straßen, Wirtschafts- und Feldwege einschließlich der Wegränder, Geh- und Radwege, Plätze, Hof- und Betriebsflächen, Parkplätze, nicht begrünte Flächen von Sportanlagen wie Laufbahnen oder Ascheplätze, aber auch Böschungen, Feldraine (Rand- und Grenzstreifen von Feldern), Hecken und Feldgehölze, wenn sie keiner regelmäßigen Pflege unterliegen.

    Pflanzenschutzmittel dürfen auch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden.
    Begründete Ausnahmefälle für die Anwendung auf den genannten Flächen sind möglich, wenn diese von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Dies kann laut Pflanzenschutzgesetz der Fall sein, „wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist und mit zumutbarem Aufwand auf andere Art nicht erzielt werden kann und überwiegend öffentliche Interessen, insbesondere des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier oder des Naturhaushaltes, nicht entgegenstehen.“ Ein vordringlicher Zweck kann z. B. vorliegen, wenn die Verkehrs- oder Betriebssicherheit beeinträchtigt ist. Eine solche Ausnahme kann auch nur genehmigt werden, wenn zumutbare nichtchemische Alternativen nicht zur Verfügung stehen. Für die Genehmigung solcher Maßnahmen ist in der Hauptstadt das Pflanzenschutzamt Berlin zuständig, bei welchem ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.

    Laut Pflanzenschutzamt ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf folgenden Flächen in der Regel nicht genehmigungsfähig: Schulhöfe, Kindertagesstätten, Kinderspielplätze, Schwimmbäder, Spiel- und Liegewiesen, Bauwerksbegrünungen (Dächer, Fassaden, Tiefgaragenbepflanzungen), Grünanlagen in Krankenhäusern, Feldraine, Böschungen, nicht landwirtschaftlich bewirtschaftete Wege und Wegränder, Gewässerflächen und Überschwemmungsgebiete, sonstige Flächen, von denen ein Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in oberirdische Gewässer direkt oder indirekt über die Kanalisation zu erwarten ist. Auf begrünten Seitenstreifen von Straßenland und in Baumscheiben ist die Anwendung von Herbiziden (Unkrautbekämpfungsmittel) nicht genehmigungsfähig. Einschränkungen bzw. Verbote in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gibt es auch für Flächen in Wasserschutzgebieten sowie in Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Hier sind die jeweils dazu existierenden Verordnungen unbedingt zu beachten.

  • 5. Welche Gefahren können von Schadorganismen für Pflanzen, Menschen und Tiere ausgehen?

    Tierische Schädlinge wie Blattläuse, Borkenkäfer, verschiedene Schmetterlinge und deren Larven oder auch Nacktschnecken und viele weitere spielen eine große Rolle als Verursacher von Schädigungen an Pflanzen im öffentlichen Grün. Je nach Stärke des Befalls können einzelne Pflanzen, aber auch ganze Bestände geschädigt sein.
    Hier ein paar Beispiele:
    Fast jeder kennt so manche Kastanie, die im Frühjahr wunderbar weiß blüht und grüne Blätter trägt, welche dann im Sommer aber immer brauner werden. Schließlich sieht der ganze Baum lange vor dem Herbst welk und braun aus. Hier treiben die Larven der Kastanienminiermotte ihr Unwesen. Solange die grünen Blätter noch als solche funktionieren, betreibt der Baum wie alle grünen Pflanzen Photosynthese, ein Vorgang, bei dem die Pflanzen aus Kohlendioxid und Wasser mit Hilfe von Sonnenlicht Biomasse produzieren und letztlich wachsen. Dabei entsteht auch Sauerstoff und wird an die Umgebung abgegeben. Sind die Blätter nun durch die Kastanienminiermotte geschädigt, betreiben sie nur noch wenig oder keine Photosynthese mehr. Da die Schädigungen erst im Laufe des Jahres stärker zutage treten, können die Kastanien gewissermaßen damit leben. Für uns Menschen sind die vielen weißblühende Kastanien in unseren Parks im Frühjahr sehr schön anzusehen, während man im Hochsommer dann beim Anblick der braunen Bäume mitunter meinen könnte, es sei schon im Spätherbst.

    Ein anderes Beispiel sind Nacktschnecken. Diese verursachen an Pflanzen erhebliche Fraßschäden. Werden sie selbst gefressen, z. B. von Hunden, können sie für diese sehr gefährlich werden. Nacktschnecken sind Zwischenwirte bestimmter Parasiten, sogenannter Lungenwürmer, die schwere, teils sogar lebensgefährliche Erkrankungen bei den befallenen Tieren auslösen können.
    Andere Schädlinge können an einzelnen Pflanzen, aber auch in einem ganzen Pflanzenbestand auch deutlich größere Schäden anrichten, sowohl an Bäumen als auch an krautigen Pflanzen. Wieder andere sind im Boden aktiv und richten große Schäden im Wurzelbereich zum Beispiel von Rasenflächen an.

    Neben tierischen Schadorganismen gibt es auch eine ganze Reihe von Pilzen sowie einige bakterielle Erreger, die bei Pflanzen Schäden verursachen können. Dies spielt insbesondere bei Nutzpflanzen im Acker- und Gartenbau eine Rolle und kann dort zu erheblichen Ertragseinbußen führen, ist aber auch bei Bäumen und Zierpflanzen ein ernstes Thema. So gibt es holzzerstörende Pilze, die Wurzeln und Stämme von Bäumen angreifen und zersetzen, andere pilzliche Erreger verursachen Schäden an Blättern oder führen zum Absterben von Trieben, die befallenen Pflanzen können dadurch geschädigt werden.

    Manche Pflanzenschädlinge stellen auch für Menschen und Tiere eine Gefahr da. Ein typisches Beispiel ist der Eichenprozessionsspinner, ein Schmetterling, dessen Larven Eichenblätter kahl fressen und, wenn der Befall über mehrere Jahre auftritt, die Bäume stark schädigen können. Beim Menschen rufen sie gesundheitliche Beeinträchtigungen hervor. Die Larven haben sogenannte Brennhaare, welche ein Gift enthalten. Fallen diese aus, werden sie über die Luft verbreitet und können in unsere Haut und Schleimhäute eindringen. Dies führt zu Hautirritationen und Augenreizungen, auch Atemprobleme und allergischen Reaktionen können die Folge sein. Deshalb sollte man um Bereiche mit Befall durch den Eichenprozessionsspinner einen großen Bogen machen. Oft wird man durch entsprechende Schilder gewarnt.

  • 6. Welchen Einfluss hat der Klimawandel auf die Gesundheit der Pflanzen im Stadtgrün?

    Wenn heute von Klimawandel gesprochen wird, dann ist damit die sogenannte globale Erwärmung gemeint. Das bedeutet, auf der Erde wird es insgesamt wärmer. Die Folgen davon spüren wir unter anderem mit relativ milden Wintern, langen Trockenperioden vom Frühjahr bis zum Herbst sowie zunehmenden Extremwetterereignissen wie starken Gewittern mit Sturm, Hagel und Starkregen.

    Die über die letzten Jahre betrachtet milden Temperaturen in den Wintermonaten tragen dazu bei, dass mehr Schädlinge den Winter überleben. Extreme Trockenheit, wie wir sie in vielen der letzten Jahre erlebt haben, wirkt sich negativ auf die Grundwasservorräte aus. Wenn oberflächennahes Grundwasser fehlt und kein bzw. zu wenig Regen fällt, leiden Pflanzen unter Wassermangel. Ohne genügend Wasser im Wurzelbereich können nicht ausreichend Nährstoffe aus dem Boden aufgenommen werden, da diese in Wasser gelöst in die Pflanze gelangen. Trockenstress trägt auch dazu bei, dass Pflanzen weniger widerstandsfähig und somit anfälliger für den Befall durch Schädlinge werden. Extreme Trockenheit führt zudem zu sehr hoher Waldbrandgefahr.

    Auf der anderen Seite erleben wir vor allem im Sommer mitunter schwerste Gewitter mit Blitzeinschlägen, Starkniederschlägen und orkanartigen Stürmen. Hagelschauer können binnen kurzer Zeit Pflanzenbestände stark schädigen. Dies hat mitunter gravierende Auswirkungen auf Flächen in Landwirtschaft und Gartenbau, die entsprechende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Durch die Stürme werden manche Bäume entwurzelt und viele beschädigt, große und kleine Äste brechen ab.

    Durch diese Ereignisse nimmt die sachgerechte Grünpflege stets an Bedeutung zu, denn es gilt, unser Stadtgrün auch angesichts dieser Bedrohungslagen fit für die Zukunft zu machen.

  • 7. Was versteht man unter dem Begriff „ Neophyten“?

    Als Neophyten werden im ursprünglichen Sinne Pflanzen verstanden, die nach der Entdeckung Amerikas durch Kolumbus 1492 vom Menschen in Gebiete gebracht wurden, in denen sie natürlicherweise nicht vorkamen, sich dann aber dort ansiedelten. Pflanzen, die bereits vor 1492 in gebietsfremde Regionen gelangten, werden Archäophyten genannt.

    Viele Neophyten wurden durch den Menschen gezielt eingeführt und haben eine große Bedeutung als Nahrungs- und Futtermittel (z. B. Kartoffel, Mais) oder Zierpflanzen (z. B. Rose, Tulpe) erlangt. Andere hingegen sind unbeabsichtigt in unsere Regionen gelangt, beispielsweise durch verunreinigtes Saatgut.

    Zum Problem werden Neophyten, wenn sie sich schnell und unkontrolliert ausbreiten und dabei einheimische Pflanzen verdrängen. Solche Pflanzen werden invasive Arten genannt. Geht es um invasive Tierarten, spricht man von Neozoen.

    Bekannte invasive Pflanzenarten in unseren Breiten sind beispielsweise die Beifußblättrige Ambrosia, der Japanische Staudenknöterrich, das Indische Springkraut, der Riesen-Bärenklau und die Schmalblättrige Wasserpest. Meist kommen invasive Arten besonders gut mit den gegebenen Standortbedingungen zurecht, wachsen schnell es gibt für sie keine Fraßfeinde (Schädlinge). Manchen kommen die Veränderungen der klimatischen Bedingungen zugute.

  • Praxisbeispiel: Ambrosia (Beifuß-Ambrosie)

    In der griechischen Myhologie steht das Adjektiv „ ambrosisch” für „unsterblich” und Ambrosia gilt als Speise der Götter. Ganz unschmackhaft, aber fast ebenso „unsterblich” begegnet uns heute die Pflanze gleichen Namens. Die nicht nur für Allergiker gefährliche Beifuß-Ambrosie ist kaum zu bekämpfen.

    Portrait: Ambrosia artemisiifolia ist der botanische Name für das Beifuß-blättrige Traubenkraut aus der Familie der Korbblütler, besser bekannt als Beifuß-Ambrosie. Die aromatisch riechenden Pflanzen entwickeln an behaarten, reich verzweigten Stängeln langgestielte, doppelt- bis dreifach gefiederte Blätter, die unten streng gegenständig angeordnet sind. Dadurch entwickeln sie ein auffallend symmetrisches Erscheinungsbild. Erst im oberen Stängelbereich gehen die Blätter zu einer wechselständigen Anordnung über.

    Die wärmeliebende Beifuß-Ambrosie keimt im späten Frühjahr und hat eine relativ langsame Jugendentwicklung, sodass sie erst im Juli anfängt zu blühen. Sie wächst bis zu einer Höhe von über einem Meter auf, bei optimalen Bedingungen kann sie bis zu zwei Metern hoch werden. Nach der Samenreife, spätestens mit dem ersten Frost, stirbt die Pflanze ab. An jeder Pflanze entwickeln sich am Stängel und den zahlreichen Seitenzweigen körbchenförmige getrenntgeschlechtliche Blütenstände. Jeweils fünf bis 15 gelbliche Röhrenblüten mit Staubgefäßen bilden ein männliches Blütenkörbchen. Mehrere Dutzend männliche Blütenkörbchen sitzen traubenförmig dicht aneinander an den Spitzen der Stängel und Seitenzweige. Unter den männlichen Blüten sitzen in den Blattachseln die weiblichen Blütenkörbchen, die von den pflanzeneigenen Pollen befruchtet werden können.

    Eine Ambrosia-Pflanze kann bis zu einer Millarde Pollen bilden, die nur 0,02 mm breit sind und mit dem Wind verfrachtet werden. Der Pollenflug beginnt im Juli, hat seinen Höhepunkt im August bis September, kann aber bis Oktober bzw. bis zum ersten Frost andauern. Nach der Befruchtung bilden die weiblichen Blüten kleine schwarz-braune Nüsschen aus, die mehrere Jahrzehnte keimfähig bleiben. In der Regel bringt eine Pflanze 3.000 bis 4.000 Samen hervor, in einem großen Exemplar mit zahlreichen Seitentrieben können es bis zu 60.000 Samen sein.

    Verbreitung: Die einjährige Pflanze stammt aus Nordamerika und wurde Anfang des 20. Jahrhunderts nach Südosteuropa eingeschleppt. Von dort breitete sie sich seit den 1950er Jahren invasiv in Richtung Mitteleuropa aus. Über mehrere Jahrzehnte war Ambrosia hierzulande kein großes Problem, weil die Samen nicht frosthart waren. Erst eine genetische Mutation um das Jahr 2000 herum änderte das. Die Samen der genetisch mutierten Pflanzen können winterliche Fröste nicht nur überleben, sie entwickelten sogar eine verbesserte Keimfähkeit nach Starkfrösten. Seitdem vermehrt sich die Pflanze auch in Richtung Norddeutschland massiv, was durch den fortschreitenden Klimawandel noch begünstigt wird.

    Die Beifuß-Ambrosie gedeiht besonders gut auf Böden, die in ihrer Struktur gestört sind, also an Straßenrändern, Bahndämmen sowie auf Bau- und Schuttplätzen. Hier kann sie ohne starke Konkurrenz die langsame Jugendentwicklung durchlaufen und zu beachtlichen Exemplaren heranwachsen. Wo schon eine lückenlose Pflanzendecke existiert, tut sich die Beifuß-Ambrosie schwer. In Berlin hat sie sich wohl vor allem aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen der letzten 20 Jahre stark ausgebreitet. Dabei wurde sehr viel Erde bewegt, unter anderem von Flächen, die über Jahrzehnte brach lagen – ideale Standorte für Ambrosia.

    Auch in vielen Hausgärten finden sich sehr oft Ambrosiapflanzen, vor allem im Umfeld von Vogelfutterhäuschen. Das hängt mit der Winterfütterung der heimischen Vögel zusammen, denn über viele Jahre war das Vogelfutter mit Ambrosiasamen verunreinigt. Inzwischen gelten strenge Grenzwerte für den tolerierbaren Ambrosiabesatz. Aber auch bei geprüftem Futter können noch einzelne Samen auskeimen.

    Gefahrenpotenzial: Unter den allergenen Pflanzen ist die Beifuß-Ambrosie eine der gefährlichsten. In Deutschland sollen schon über 15 Prozent der Bevölkerung auf Ambrosia allergisch reagieren. Dafür reichen schon sechs der winzigen Pollen pro Kubikmeter, ab 11 spricht man von einer starken Belastung. Im Vergleich dazu braucht es 50 Gräserpollen, um eine entsprechende Reaktion auszulösen. Auch die Berührung der Pflanze kann einen allergischen Anfall auslösen. Das gilt nicht nur für anerkannte Allergiker, auch bisher nicht sensible Personen können auf Ambrosia-Pollen allergisch reagieren.

    Hauptallergen sind die Pollen, die nicht nur über die Atemwege in den Körper gelangen und sogar Asthma auslösen können. Auch über die Haut können Pollen eindringen und allergische Reaktionen sowie Augenreizungen verursachen. Aufgrund der späten Blüte verlängert sich die Pollensaison über die Gräserblüte hinaus bis in den Oktober hinein. Zudem besteht die Möglichkeit von Kreuzallergien mit anderen Vertretern der Korbblütlerfamilie.

    Was jeder einzelne tun kann: 2012 galt Berlin mit 1.400 Fundstellen als der bundesweit am stärksten betroffene Ballungsraum. Seitdem wiurde viel unternommen, um die Belastung in den Griff zu bekommen. Jetzt sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die Fachleute bei der Eindämmung der Ambrosia zu unterstützen. Bleiben Sie aufmerksam, wenn Sie in der Stadt unterwegs sind, vor allem an Straßenrändern, auf Brachflächen, Schuttplätzen und Baustellen können Beifuß-Ambrosien auftreten. Der Fund von Ambrosia ist in Berlin nicht meldepflichtig, aber Ihre Meldung hilft, die Ausbreitung der Pflanzen zu beobachten und zu stoppen. Bitte melden Sie Ihre Entdeckung mit Positionsdaten und möglichst ein paar Fotos umgehend bei ambrosia@senmvku.berlin.de. Wichtig dabei: Selbstschutz hat erste Priorität: Insbesondere, wenn Sie unter Allergien leiden, sollten Sie unbedingt Abstand halten und Pflanzen nicht anfassen. Plötzlicher Juckreiz, tränende Augen und Quaddeln auf der Haut sind Anzeichen für einen möglichen Kontakt. Pollen in den Luftwegen können schwere Asthma-Anfälle auslösen. Suchen Sie gegebenenfalls einen Arzt auf und lassen sich beraten.

    Das Lüften der Wohnung ist unvermeidlich und wichtig. Die niedrigste Pollenkonzentration und damit beste Zeit zum Lüften liegt in der Stadt zwischen 6.00 und 8.00 Uhr, in ländlichen Gebieten zwischen 19.00 und 24.00 Uhr. Pollenschutzgitter zumindest für das Schlafzimmerfenster halten mindestens 85 % der Pollen ab.

    Sensibilisieren Sie Ihre Kinder! Erklären Sie ihnen den Sachverhalt und die Hintergründe, wecken Sie Verständnis und Respekt für die Gefahr, die von den Pflanzen ausgeht. Zeigen Sie Ihren Kindern, wie man die Beifuß-Ambrosie von ähnlichen Pflanzen wie dem Gemeinen Beifuß unterscheidet. Dabei helfen verschiedene Flyer und Fragebögen des Pflanzenschutzamtes.

  • Praxisbeispiel: Riesen-Bärenklau

    Im Gegensatz zu anderen invasiven Arten ist der Riesenbärenklau nicht aus Versehen, sondern mit Absicht nach Mitteleuropa eingeführt worden. Jetzt setzen wir alles daran, ihn wieder loszuwerden.

    Portrait:
    Der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) gehört zur Gattung Bärenklau in der Familie der Doldenblüter und stammt ursprünglich aus dem Kaukasus. Die Pflanze ist in der Regel zweijährig und bildet im ersten Jahr eine Blattrosette mit bis zu vier etwa 1 m langen Blättern aus. Normalerweise blüht sie im zweiten Jahr, sie kann aber auch ein weiteres Jahr anhängen, wenn es im zweiten Jahr nicht zur Blüte kommt. Nach der Blüte und Samenbildung stirbt sie ab.

    Am Riesen-Bärenklau ist wirklich alles riesig: Der Stängel misst an der Basis bis zu zehn cm Durchmesser, die Pfahlwurzel reicht 60 cm in die Tiefe. Die Blätter werden über einen Meter lang, vom Blattansatz bis zur Spitze wurden auch schon bis zu drei Meter gemessen. Im zweiten Jahr treibt der Riesen-Bärenklau aus der Rosette aus und erreicht eine Höhe von drei bis fünf Metern. Die einzelnen weißen Blüten sind in großen, zusammengesetzten Dolden angeordnet, die einen Durchmesser von 50 bis 80 cm erreichen. Bis zu 80.000 Einzelblüten können sich in den Dolden einer einzigen Pflanze entwickeln, die jeweils zwei Samen ausbilden. Man rechnet pro Pflanze mit bis zu 30.000 keimfähigen Samen. Auch wenn die Dolde abbricht oder abgeschlagen wird, können die Samen noch nachreifen, was bei der Bekämpfung berücksichtigt werden muss.

    Die Samen brauchen Frost, um die Keimruhe zu beenden und auszukeimen. Das kann allerdings schon im Februar soweit sein. Dann startet der Riesen-Bärenklau durch und wächst schneller als die Konkurrenz, die er durch die Beschattung mit seinen riesigen Blättern effektiv unterdrückt. Im ersten Jahr bildet sich unter der Rosette ein rübenähnliches Speicherorgan aus dem oberen Bereich der Pfahlwurzel. Aus diesem Speicher zieht er im zweiten Jahr die Reserven, aus denen er eine imposante Pflanze mit großen Blättern und zahlreichen Dolden bildet. Aus dem Speicherorgan können auch wiederholt wieder neue Pflanzen austreiben, wenn die Pflanze beschädigt oder abgeschnitten wurde, das ist bei der Bekämpfung zu beachten. Die Blüte erfolgt im Juni und Juli und verbraucht dabei die Reserven des Speichers.

    Verwechslungsgefahr:
    Nur einen Buchstaben entfernt, sieht der heimische Wiesen-Bärenklau dem Riesen-Bärenklau sehr ähnlich, wird aber höchstens halb so groß. Er hat dieselben Furocumarine, jedoch wesentlich weniger davon. Jungpflanzen sind ungiftig und werden von Weidevieh gerne gefressen. Zur Unterscheidung hilft außer dem Größenvergleich nur eine genaue Betrachtung des Stängels: Beim Riesen-Bärenklau ist er rund und hat zahlreiche purpurrote Flecken. Diese fehlen dem Wiesen-Bärenklau, dessen Stängel kantig ist.

    Verbreitungsgebiet:
    Der Riesen-Bärenklau stammt aus dem westlichen Kaukasus, wo er vom Vorland bis in Höhen von 2.200 m, oberhalb der Baumgrenze, vorkommt. Dort wächst er an Waldrändern, auf Lichtungen und in Uferzonen von Fließgewässern mit Niederschlagsmengen von 1.000 bis 2.000 mm. In gemäßigt kontinentalem Klima mit heißen Sommern und kalten Wintern kommt er am besten zurecht, hat aber auch seine Anpassungsfähigkeit an unterschiedlichste europäische Habitate unter Beweis gestellt.
    Dass der Riesen-Bärenklau sich in Europa zu einer invasiven Art und einem großen Problem entwickelt hat, ist vor allem auf menschliche Fehleinschätzungen zurückzuführen. Zunächst fand er aufgrund seiner beeindruckenden Optik als Zierpflanze verbreiteten Eingang in die Gartenkultur. Darüber hinaus wurde er lange Zeit als wirtschaftlich nutzbar eingeschätzt, wobei das Gefahrenpotenzial ebenso lange verkannt wurde. So wurde er Imkern wegen seiner zahlreichen Blüten als Trachtpflanze empfohlen. Auch im Forst sollte der Riesen-Bärenklau Gutes bewirken als Futterpflanze und Deckung für Wild und zur Befestigung von Böschungen. Kaum eine Erwartung hat sich erfüllt.

    Heute findet man den Riesen-Bärenklau vor allem an Bach- und Flussufern, Waldlichtungen, Kahlschlägen, Wiesen und Äckern, Straßenrändern und sonstigen Brachflächen, soweit eine ausreichende Belichtung gewährleistet ist. Die Samen werden vom Wind, aber auch von fließenden Gewässern verbreitet, so dass sich die Nachkommen einer Pflanze bald in großer Entfernung von der Mutterpflanze ausbreiten.
    Weitere Verbreitungsmechanismen sind die Verbringung als blinde Passagiere infolge von Erdbewegungen, mit land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, im Profil von Autoreifen sowie im Fell von Tieren.

    Gefahrenpotenzial:
    Der Riesen-Bärenklau ist der Goliath unter den gefährlichen Pflanzen, nicht nur aufgrund seiner Größe, sondern auch in Bezug auf seine Wirkungen. 2008 wurde der Riesen-Bärenklau zur “Giftpflanze des Jahres” erklärt. Er bildet in allen Pflanzenteilen sogenannte Furocumarine, die phototoxisch wirken und bei Hautkontakt und besonders im Zusammenwirken mit Sonnenlicht schwere Verbrennungen auslösen.
    Problematisch ist auch, dass die Reaktion nicht sofort, sondern frühestens nach 15 Minuten bis zu zwei Stunden, oft erst am nächsten Tag infolge direkter Sonneneinstrahlung auftritt. Eine eindeutige Ursache ist dann nicht unbedingt sofort zuzuordnen, wenn die Pflanze im Vorfeld nicht bewusst wahrgenommen wurde.
    Symptome sind Rötungen, Bläschenbildung, Verbrennungen und nässende Wunden, auch Fieber, Schweißausbrüche und Kreislaufschocks können auftreten. Spätestens dann ist der Gang zum Arzt dringend angeraten. Allergikerinnen und Allergiker reagieren auch auf die Pollen der Pflanze sensibel. Vor allem an heißen Tagen können die Furocumarine ausgasen und in unmittelbarer Nähe der Pflanze beim Einatmen zu schweren allergischen Reaktionen sowie Atemnot führen. Auch Hunde und Katzen können auf den Riesen-Bärenklau allergisch reagieren.

    Umweltwirkungen:
    Der Riesen-Bärenklau nimmt durch seine Größe und den schnellen Wuchs anderen Pflanzen das Licht und damit den Lebensraum. Aufgrund der hohen Anzahl der Samen breitet er sich schnell und aggressiv aus, was zulasten der Artenvielfalt geht. Unter den Pflanzen wächst kein Gras und es entwickelt sich kein bodenstabilisierendes Feinwurzelgeflecht. Dadurch wird – vor allem an den Böschungen von Fließgewässern – die Erosion verstärkt.

    Bekämpfung:
    Auch eine systematische Bekämpfung konnte dem Riesen-Bärenklau bisher nicht genug Einhalt gebieten. Einmalige Maßnahmen bringen keinen Erfolg, nur eine mehrjährige Strategie und die konsequente Umsetzung können diese invasive Art in Schach halten. Die wichtigsten Maßnahmen sind Schneiden und Ausgraben. Langärmliche Schutzkleidung, Schutzbrille und Mundschutz, Handschuhe und ein Hut mit Krempe sind dabei Pflicht. Ebenso Werkzeug, mit dem man etwas Entfernung von der Pflanze einhalten kann. Die Arbeiten sollten bei bedecktem Himmel oder abends stattfinden, um bei versehentlichem Hautkontakt die phototoxische Wirkung zu minimieren. Wenn Pflanzensaft auf die Haut gelangt, muss er sofort gründlich abgewaschen werden. Die betroffenen Bereiche sollten für mindestens 48 Stunden nicht dem Sonnenlicht ausgesetzt werden. Hacken, Spaten, Sensen, Astscheren und -sägen mit Teleskopstiel sind geeignet, dem Riesen-Bärenklau beizukommen. Werkzeuge wie Häcksler, Fräsen und andere, die viel zerkleinertes Pflanzenmaterial erzeugen, sind hier eher zu vermeiden. Bei der Bekämpfung fällt Pflanzenmaterial in großen Mengen an. Vor allem die abgeschnittenen Dolden müssen konsequent entsorgt werden, damit keine Samen nachreifen.
    Auf keinen Fall darf das Pflanzenmaterial auf dem Kompost oder in den Biomüll gelangen, es muss im Restmüll entsorgt werden.

    Was jeder einzelne tun kann: Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat ein “Management- und Maßnahmenblatt” zur Kontrolle des Riesen-Bärenklaus herausgebracht, in dem geeignete Verfahren genau beschrieben werden.

    Der Fund des Riesen-Bärenklaus ist in Berlin nicht meldepflichtig, aber Ihre Meldung an das zuständige Grünflächenamt hilft, die Ausbreitung der Pflanzen zu beobachten und so besser zu bekämpfen.
    Bleiben Sie aufmerksam, wenn Sie auf Grünflächen, in Parks oder in Waldgebieten unterwegs sind, der Riesen-Bärenklau kann überall auftreten, wo viel Sonnenlicht und Nährstoffe im Boden eine Keimung begünstigen. Halten Sie Abstand zu der Pflanze. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie vielleicht doch einen vergleichsweise harmlosen Wiesen-Bärenklau vor sich haben – gehen Sie kein Risiko ein und betrachten Sie Ihren Fund wie einen Riesen-Bärenklau.

    Sensibilisieren Sie Ihre Kinder!
    Feld, Wald und Wiesen sind „Abenteuerspielplätze”, die es zu erforschen gilt. Da kann auch der Riesen-Bärenklau das Interesse wecken. Erklären Sie Ihren Kindern den Sachverhalt und die Hintergründe, wecken Sie Verständnis und Respekt für die Gefahr, die von diesen Pflanzen ausgeht. Warnen Sie Ihre Kinder davor, Stängel der Pflanze als Blasrohr oder “Fernrohr” zu verwenden oder mit den Dolden zu basteln. Bei Verdacht auf Kontakt vermeiden Sie direktes Sonnenlicht und suchen Sie zeitnah Ihren Kinderarzt auf.

    Auf Ihrem Privatgrundstück müssen Sie selbst tätig werden – oder einen Gärtner Ihres Vertrauens engagieren. Wenn Sie einen Riesen-Bärenklau entdecken, informieren Sie sich im Maßnahmenblatt der Senatsverwaltung, wie Sie konkret vorgehen können (Link). Beachten Sie vor allem die gebotenen Schutzmaßnahmen und halten Sie Kinder von den Pflanzen fern. Entsorgen Sie das Pflanzenmaterial nur im Restmüll und beobachten Sie Ihren Garten auch in den folgenden Monaten und Jahren.