Asylbewerberleistungsgesetz

Ausländische Zuwanderer (aus Ländern außerhalb der EU) und Flüchtlinge, die sich nicht selbst finanziell unterhalten können, erhalten in aller Regel zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Das Leistungsniveau des AsylbLG ist, ausgehend von der Annahme, dass es sich normalerweise nur um eine kurze Hilfegewährung handelt, gegenüber z.B. dem Leistungsniveau der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII zunächst deutlich eingeschränkt. Auch im Bereich der Leistungen bei Krankheit besteht nur ein eingeschränkter Leistungsanspruch nach dem AsylbLG, da medizinische Behandlungen in der Regel nur bei akuten Erkrankungen oder zur Beseitigung von Schmerzzuständen finanziert werden.
Nach einem Leistungsbezug von 48 Monaten können – wenn bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind – die Leistungen auf das Niveau der Sozialhilfe nach dem SGB XII angehoben werden . Dann gelten nicht nur die (höheren) Regelsätze der Sozialhilfe analog, sondern auch die sozialhilferechtlichen Vorschriften zum Einkommen und Vermögen sowie die “normalen” Leistungsansprüche bei Krankheit.

Zuständigkeit

Die Bezirke sind für Personen mit Duldung, vollziehbar Ausreisepflichtige, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 23 Abs. 1, 24 und 25 IV Satz 1 und § 25 Abs.4a und 5 Aufenthaltsgesetz zuständig. Auführliche Erläuterungen
An welches Bezirksamt Sie sich wenden müssen, richtet sich nach dem Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers (ggf. des ältesten Mitgliedes der Familie): Tabelle für die Zuständigkeit
Das Sozialamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat Sprechstunde:
am Dienstag und Donnerstag von 9-12:00 Uhr, möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung.

Ansprechpartner und -partnerinnen

p(tablesummary). Zuständigkeit

Stellenzeichen Name Zuständig für die Geburtstage: Telefon Zimmer
Soz 1244 Frau Heckert Geburtstage 07., 14., 15., 27. 9029-14784 150
Soz 1246 Herr Gromadecka Geburtstage 08., 11., 16., 17., 19., 30. wenn nur das Geburtsjahr bekannt ist: Buchstaben C, H Jahrg. 1970 – 1979 9029-14750 148
Soz 1247 Herr Beschorner Geburtstage 23., 24., 25. wenn nur das Geburtsjahr bekannt ist: Buchstaben C, H Jahrg. 1950 -1969 und 1990 – 1999 9029-14738 147
Soz 1251 Herr Melzer Geburtstage 03., 04., 05., 06., 10., 26. wenn nur das Geburtsjahr bekannt ist: Buchstabe C, H Jahrg. 1980 – 1989 9029-14787 151
Soz 1252 Frau Teschke Geburtstage 09., 12., 13., 18., 20., 22., 28. 9029-14741 146a
Soz 1253 Frau Kreiner Geburtstage 01., 02., 21., 31., wenn nur das Geburtsjahr bekannt ist: Buchstabe C, H Jahrg. 1927 – 1949 9029-14788 151

In allen anderen Fällen, insbesondere während der Dauer des Asylverfahrens, ist aber das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (kurz: LAF) zuständig. Informationen des LAF

Antragsformular und weiterführende Hinweise

small people - positive pose