Auszug - An- und Bewohner*innen-Parken rund um den Preußenpark
BV Juckel begründet den Antrag.
BzStR Herz merkt an, dass Schwerpunktkontrollen rund um den Preußenpark seit Sommer dieses Jahres regelmäßig stattfinden. Hierbei hat sich herausgestellt, dass sich die Parksituation an Werktagen und sonntäglichen Flohmarkttagen nicht erheblich unterscheidet.
BV Wapler fragt, ob im genannten Bereich das Parken mit einem Anwohnerparkausweis möglich ist.
BzStR Herz verneit die Frage. Hier liegt die Zuständigkeit zur Einführung bei der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt. BV Juckel merkt an, dass der Antrag auch das Parken an Sonntagen verhindern soll.
BzStR Herz weist daraufhin, dass die Mitarbeiter des Außendienstes auch an Sonntagen Regelbestreifungen durchführen.
BV Hertel merkt an, dass die Problematik des Preußenparks derzeit in einem Konzept erarbeitet wird. Hier sollte man vorerst das Ergebnis abwarten.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, den ruhenden und fortlaufenden Verkehr im Umfeld des Preußenparks durch Schwerpunktkontrollen zu überwachen und dabei zu prüfen:
Das Bezirksamt wird weiterhin beauftragt, anhand der Ergebnisse der Parkraumüberwachung durch Schwerpunktkontrollen zu prüfen, welche Maßnahmen gegen die ggf. höhere Qualität und Quantität von Verstößen an Wochenenden unternommen werden können. Hierbei ist u.a. zu beurteilen, ob durch die Einführung des eingeschränkten Halteverbots für Kfz-Halter*innen ohne An- und Bewohner*innenparkausweis um den Preußenpark Verbesserungen zu erreichen sind.
Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Frühjahr 2019 den ruhenden Verkehr im Umfeld des Preußenparks durch Schwerpunktkontrollen zu überwachen und dabei zu prüfen:
Das Bezirksamt wird weiterhin beauftragt, anhand der Ergebnisse der Parkraumüberwachung durch Schwerpunktkontrollen zu prüfen, welche Maßnahmen gegen die ggf. höhere Qualität und Quantität von Verstößen an Wochenenden unternommen werden können. Hierbei ist u.a. zu beurteilen, ob durch die Einführung des eingeschränkten Halteverbots für Kfz-Halter*innen ohne An- und Bewohner*innenparkausweis um den Preußenpark Verbesserungen zu erreichen sind.
Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür:8dagegen: 6Enthaltung:0 |
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