Auszug - Finanzierung psychiatrischer Krankenhausaufenthalte
BzStR Engelmann informiert hierzu, dass das neue Vergütungssystem "Pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik" (PEPP) zum 1. Januar 2013 per Ersatzvornahme durch den Bundesgesundheitsminister in Kraft gesetzt wurde.
Von 2013 bis 2016 soll bei seiner Einführung eine budgetneutrale Phase durchlaufen werden, wobei ab 2015 die Teilnahme hieran für die Krankenhäuser verpflichtend sein soll. Ab 2017 soll eine fünfjährige Konvergenzphase beginnen, in der eine schrittweise Angleichung der krankenhausindividuellen Basisentgeltwerte an den Landesbasisentgeltwert erfolgen soll. Grundlage des neuen Vergütungssystems ist ein Entgelt-Katalog, in dem unterschiedlichen Störungsbildern Punktwerte (Bewertungsrelation/Tag) zugeordnet werden. Damit wird letztlich diagnosespezifisch jedem Krankheitsbild ein fester Tagessatz zugewiesen, der jedoch in Abhängigkeit von der Aufenthaltsdauer stufenweise reduziert wird. Durch die Einführung des neuen Vergütungssystems ist eine Reihe negativer Effekte in Bezug auf die Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung zu erwarten. So wird das neue Abrechnungssystem einen hohen Druck auf die Aufenthaltsdauer in psychiatrischen Kliniken ausüben. Sich daraus ergebende frühzeitige Entlassungen der Patienten werden sich belastend auf das ambulant-komplementäre Versorgungssystem auswirken. Gleichzeitig können zu zeitige Entlassungen von Patienten zu einem Anstieg von Wiederaufnahmen im Sinne einer sogenannten "Drehtürpsychiatrie" führen. Es kann nicht eingeschätzt werden, inwieweit eine Möglichkeit besteht, das bereits in Kraft gesetzte Vergütungssystem tatsächlich zu stoppen. BV Dittner weist auf die schwere Umsetzbarkeit hin. Sie möchte es jedoch auf jeden Fall versuchen, weil psychisch kranke Menschen zu wenig Beachtung finden.
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, den Senat von Berlin zu einer Bundesratsinitiative zu drängen bezüglich der verkürzten Finanzierung psychiatrischer Krankenhausaufenthalte, um die Einführungen des neuen PEPP (Pauschalisierendes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychsomatik) in diesem Punkt zu revidieren, und die zu erwartenden höheren Ausgaben im Kommunalen Bereich zu verhindern.
Der BVV ist bis zum 31.01.2014 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltungen:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, den Senat von Berlin zu einer Bundesratsinitiative zu drängen bezüglich der verkürzten Finanzierung psychiatrischer Krankenhausaufenthalte, um die Einführungen des neuen PEPP (Pauschalisierendes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik) in diesem Punkt zu revidieren, und die zu erwartenden höheren Ausgaben im Kommunalen Bereich zu verhindern.
Der BVV ist bis zum 31.01.2014 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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