Auszug - Arbeitsrückstände im BAföG-Amt minimieren
BV Hansen führt in ihrer Antragsbegründung aus, dass aufgrund des komplizierten Antragsverfahrens oft unvollständige und fehlerhafte Anträge eingereicht werden und fordert in diesem Zusammenhang von der Verwaltung ein vereinfachtes Verfahren. BzStR Engelmann widerspricht der vorgetragenen Ansicht und führt aus, dass 5000 im Amt vorliegende Anträge nicht Resultat eines vermeintlichen komplizierten Antragsverfahrens sein können. BV Halten-Bartels entgegnet, dass die Antragsteller vom BAföG-Amt sehr wohl gut informiert werden und Verzögerungen durch z.B. fehlende Unterlagen der Eltern entstehen. Auch sei es schwierig, Informationsmaterial im Internet zur Verfügung zu stellen, weil das Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf für sechs weitere Bezirke zuständig ist. Diese müssten dann aufgefordert werden ihre Internetseiten zu ändern. Vielmehr sei der Antrag dahingehend zu ändern, dass mehr Personal erforderlich sei. BV Hansen forderte von der Verwaltung nochmals eine Optimierung der Verfahrensabläufe. Herr Engelmann antwortete, dass er eine Optimierung selbstverständlich unterstütze, diese aber bereits durch das BAföG-Gutachten erfolgt ist, indem festgestellt wurde, dass insgesamt vier zusätzliche VZÄ notwendig sind. Die Anfrage bei SenFin wurde mit Verweis auf den Bezirksplafonds abgelehnt. BV Kaas Elias bemerkte, dass die Antragsteller besser informiert werden müssen und unterstützt den Antrag. BD Biewener forderte eine erneuerte Checkliste zur besseren Antragsbearbeitung. BV Halten-Bartels führt nochmals aus, dass die Problematik von zu spät eingereichten Unterlagen nicht das Problem der Verwaltung sei, sondern vielmehr im privaten Bereich der Antragsteller liege. Der vorliegende Antrag - so wie gestellt - sei aus ihrer Sicht nicht zielfördernd.
Anschließend bittet der Vorsitzende um Abstimmung:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen die Arbeitsrückstände im BAföG-Amt zu minimieren. Das den Antragstellerinnen/Antragstellern zur Verfügung gestellte Informationsmaterial ist auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. zu ergänzen. Dies bezieht sich vor allem darauf, dass dort die für den Antrag erforderlichen Unterlagen vollständig und verständlich aufgelistet sind. Dieses Informationsmaterial ist im Internet an leicht aufzufindender Stelle und in gedruckter Form, auch über die IHK und die Schulen, zur Verfügung zu stellen.
Der BVV ist erstmalig zum 31.12.2012 zu berichten.
Begründung: Die Antragsteller reichen häufig unvollständige Unterlagen ein, daher kommt es zu unnötigen Mehrarbeiten, die im Vorfeld durch Bereitstellung nachvollziehbarer Erläuterungen vermieden werden können.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 9 dagegen: 5 Enthaltung: 0 |
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