Drucksache - 0334/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.11.2012 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen die Arbeitsrückstände im BAföG-Amt zu minimieren. Das den Antragstellerinnen/ Antragstellern zur Verfügung gestellte Informationsmaterial ist auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. zu ergänzen. Dies bezieht sich vor allem darauf, dass dort die für den Antrag erforderlichen Unterlagen vollständig und verständlich aufgelistet sind. Dieses Informationsmaterial ist im Internet an leicht aufzufindender Stelle und in gedruckter Form, auch über die IHK und die Schulen, zur Verfügung zu stellen.
Der BVV ist erstmalig zum 31.12.2012 zu berichten.
Das Bezirksamt hat am 30.05.2013 bereits berichtet.
Ergänzend ist zu berichten, dass es durch Gespräche zwischen dem Bezirk Lichtenberg und dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gelungen ist, den Vorschlag einer Verlagerung der Zuständigkeit für Schülerinnen und Schüler aus Neukölln ab dem 1.8.2013 stufenweise zu realisieren. Dazu ist eine Veränderung der Zuständigkeitsverordnung erforderlich, die von der Senatsverwaltung für Bildung und Wissenschaft in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird. Bis zum Inkrafttreten haben die zuständigen Bezirksstadträte von Charlottenburg-Wilmersdorf und Lichtenberg eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, die den Beginn der Umstellung auf den 01.08.2013 festlegt. Ab diesem Zeitpunkt werden Erstanträge zum Schuljahr 2013/2014, die dem Bezirk Neukölln zuzuordnen sind, im Auftrag durch das Bezirksamt Lichtenberg bearbeitet und beschieden.
Die bis zum 31.07.2013 im BAföG-Amt Charlottenburg-Wilmersdorf eingegangenen und dort beschiedenen Erstanträge zum Schuljahr 2013/2014 werden im Zusammenhang mit der Einreichung der Verlängerungsanträge zum Schuljahr 2014/2015 an das Amt für Ausbildungsförderung Lichtenberg abgegeben. Ein Amtswechsel im laufenden Schuljahr unterbleibt. Damit wird die Aktenabgabe zum Frühjahr/Sommer 2014 im Wesentlichen abgeschlossen.
Alle Förderfälle mit laufender Ausbildung (Ausbildungsbeginn vor August 2013) oder nur einjähriger Ausbildung und Antragstellung vor dem 01.08.2013 verbleiben in der Zuständigkeit des Amtes für Ausbildungsförderung Charlottenburg-Wilmersdorf. Hierdurch wird sichergestellt, dass keine alten Vorbehalts-, Widerspruchs-, Klage- oder KE- Fälle in die Zuständigkeit von Lichtenberg wechseln.
Die Zuständigkeit nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) soll sich wie folgt ändern:
Lichtenberg übernimmt zusätzlich zu der jetzigen Zuständigkeit die AFBG-Fälle für den Bezirk Neukölln. Damit wäre für Neukölln eine gleiche Zuständigkeit im BAföG- und AFBG-Bereich gegeben. Dafür übernimmt Charlottenburg-Wilmersdorf die Zuständigkeit für AFBG-Fälle aus Reinickendorf. Für unser BAföG-Amt ist in diesem Schuljahr keine komplette Schließung wie in der vergangenen Saison vorgesehen. Geplant ist vielmehr ab dem 01.10.2013 bis voraussichtlich 12.12.2013 die Einrichtung von Saisonsprechstunden zu folgenden Zeiten anzubieten: Montag bis Mittwoch: 12.00-16.00 Uhr und Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr.
Die Vorsprache in den Sachgebieten und ein Telefonservice werden in dieser Zeit nicht möglich sein. Abhängig von der Zahl der Antragseingänge wird mit einer Bearbeitungszeit von drei bis fünf Monaten gerechnet.
Das Bezirksamt wird unaufgefordert über den weiteren Verlauf im zuständigen Ausschuss berichten. .
Reinhard Naumann Carsten Engelmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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