Auszug - Weiterverarbeitung öffentlicher Daten. Schon bei der Erstellung mitdenken.
BzStR Gröhler informiert, dass die Begründung im Antrag falsch ist, da es keinen Plan gibt, der dem Urheberrecht unterliegt, die Pläne sind öffentlich zugänglich.
BV Gusy erklärt, dass die Begründung zu streichen ist.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt soll bei Verträgen mit Dienstleistern zur Erstellung von Daten/Dateien zukünftig darauf achten, dass die erworbenen Daten weiterverbreitet werden dürfen. Klauseln, die die Weiterverbreitung von Daten einschränken, sind zu monieren. Gegebenenfalls ist ein alternativer Dienstleister in Betracht zu ziehen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2012 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: 9 dagegen: 3 Enthaltung: 0
Der Ausschuss beschließt einstimmig der Drucksache die Dringlichkeit zu erteilen.
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