Auszug - Stärkung des Klimaschutzes und Reduzierung der Bodenneuversiegelung
Herr BV Bärwolff erläutert den Antrag. Herr BzStR Gröhler sieht folgende inhaltlich entgegenstehenden Sachpunkte: 1) SenStadt erarbeitet derzeitig einen STEP-Klima, dieser wird ausgewertet und in den FNP überführt 2) das Zentrum der Flächenneuausweisungen liegt im Nordosten Berlin, für Charlottenburg-Wilmersdorf ist keine FNP-Änderung notwendig 3) nicht vermarktbare Flächen sollten bei dem derzeitigen Wohnungsmangel nicht in Grünflächen umgewandelt werden; die Umwidmung von für Wohnungsbau- und Gewerbe geeigneten Flächen ist nicht das städtebauliche Ziel des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf. Herr BV Schmitz-Grethlein weist ebenfalls darauf hin, dass ein neuer FNP derzeitig für Charlottenburg-Wilmersdorf nicht benötigt wird. Frau BV Centgraf stimmt dem Antrag zu, da sie der Meinung ist, das eine Fortschreibung nicht immer sinnvoll und es alle 15 Jahre eines neuen FNP bedürfe (z.B. wegen Schließung der Flughäfen). Herr BV Lehmann plädiert dafür zunächst den STEP Klima und den STEP Zentren abzuwarten, um dann beurteilen zu können, in wieweit der FNP angepasst werden muss. Der Ausschuss lehnt den Antrag mit 3:10:1 Stimmen ab Der Ausschuss für Stadtplanung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Dem Bezirksamt wird empfohlen sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass für die Stadt Berlin ein neuer Flächennutzungsplan erarbeitet wird, der die neuen Anforderungen aufgrund der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung, des sozialen, ökonomischen und demografischen Wandels einerseits, sowie die Anforderungen des Klimaschutzes und der Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen, insbesondere des Bodens, des Wassers, ausreichender Erholungsmöglichkeiten sowie des Erhaltens der Biodiversität dienenden Sicherung von Biotopverbindungen andererseits berücksichtigt.
Dabei sollte es insbesondere gehen um:
1. Beschränkung der Neuversiegelung durch Reduzierung der Überbaubarkeit, insbesondere bisher nicht beplanter Flächen sowie von Flächen die in Verbindung mit Landschaftsräumen bzw. Grünflächen stehen. 2. Konzentration der Bebauung auf Wiederbebauung bereits genutzter Flächen, die von Achsen des öffentlichen Nahverkehrs erschlossen sind. Gebot der Entsiegelung bei Neuversiegelung von Flächen. 3. Sicherung, Erhalt und Ausprägung klimawirksamer Grünkorridore, insb. Von Parks, Wald, Friedhöfen, Kleingärten und Gewässer sowie Sicherung naturschutzrelevanter Flächen; Prüfung der Umwidmung nicht mehr für den Wohn - bzw. Gewerbezwecke vermarkt barer Flächen in Grün. 4. Prüfung einer sinnvollen Erweiterung von Flächen landschaftsgeprägten Wohnens. 5. Sicherung solcher Gewerbe- bzw. Industrieflächen, die günstig per Bahn bzw. auf dem Wasserweg erschließbar sind.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 3 dagegen: 10 Enthaltung: 1 |
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