Drucksache - 1609/3  

 
 
Betreff: Stärkung des Klimaschutzes und Reduzierung der Bodenneuversiegelung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE. 
Verfasser:Tillinger/Tazegül/Prof.Dr.Bärwolff 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.02.2010 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Beratung
28.04.2010 
45. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
26.01.2011 
55. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
25.05.2011 
60. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.06.2011 
53. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 09.02.2010
Beschlussempfehlung
Beschluss

Der Ausschuss für Stadtplanung

Die BVV beschließt die Ablehnung.

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Ursprungstext:

Dem Bezirksamt wird empfohlen sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass für die Stadt Berlin ein neuer Flächennutzungsplan erarbeitet wird, der die neuen Anforderungen aufgrund der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung, des sozialen, ökonomischen und demografischen Wandels einerseits, sowie die Anforderungen des Klimaschutzes und der Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen, insbesondere des Bodens, des Wassers, ausreichender Erholungsmöglichkeiten sowie des Erhaltens der Biodiversität dienenden Sicherung von Biotopverbindungen andererseits berücksichtigt.

 

Dabei sollte es insbesondere gehen um:

 

1.      Beschränkung der Neuversiegelung durch Reduzierung der Überbaubarkeit, insbesondere bisher nicht beplanter Flächen sowie von Flächen die in Verbindung mit Landschaftsräumen bzw. Grünflächen stehen.

2.      Konzentration der Bebauung auf Wiederbebauung bereits genutzter Flächen, die von Achsen des öffentlichen Nahverkehrs erschlossen sind. Gebot der Entsiegelung bei Neuversiegelung von Flächen.

3.      Sicherung, Erhalt und Ausprägung klimawirksamer Grünkorridore, insb. Von Parks, Wald, Friedhöfen, Kleingärten und Gewässer sowie Sicherung naturschutzrelevanter Flächen; Prüfung der Umwidmung nicht mehr für den Wohn - bzw. Gewerbezwecke vermarkt barer Flächen in Grün.

4.      Prüfung einer sinnvollen Erweiterung von Flächen landschaftsgeprägten Wohnens.

5.      Sicherung solcher Gewerbe- bzw. Industrieflächen, die günstig per Bahn bzw. auf dem Wasserweg erschließbar sind.

 


 

 
 

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