Drucksache - 0328/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird ersucht, ansässigen gastronomischen Betrieben dort, wo die verbleibende Breite des Bürgersteigs keine ausreichende Möglichkeit zur Aufstellung von Tischen und Sitzgelegenheiten für eine Außenbewirtung erlaubt, die Möglichkeit zur Nutzung von angrenzenden Flächen am Fahrbahnrand in angemessenem und standortverträglichen Umfang zu eröffnen. Der BVV ist bis zum 31.8. 2017 zu berichten Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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