Auszug - Mitwirkung des Bezirksamts bei Fahrradkontrollen
BzStR Herz berichtet, dass es ein ständiges Aufgabenfeld des Außendienstes des Ordnungsamtes ist. Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten, sich stärker der Kontrolle des Fahrradverkehrs (ggf. in Zusammenarbeit mit der Polizei) zu widmen - besonders in Hinblick auf die Verkehrstauglichkeit der Fahrräder (u.a. Kontrolle von Bremsen, Fahrradklingeln und Beleuchtung), aber auch auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (insbesondere Fahren auf Gehwegen, Fahren bei Rot und in Grünanlagen).
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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