Auszug - Leerstand sinnvoll beseitigen
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, die eine Beschlagnahmung von vorhandenem leerstehenden Wohngebäuden auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) für die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten erleichtern. Es ist erforderlich, auch rechtliche Handlungsinstrumentarien zu erweitern, um einen Zugriff auf geeignete Objekte für Bedürftige auch in den Fällen zu ermöglichen, in denen Eigentümer/innen beziehungsweise Vermieter/innen nicht bereit sind, geeignete leerstehende/ungenutzte Objekte auf einer Vereinbarungsbasis zur Verfügung zu stellen. Mindestens folgende Punkte sollten dabei berücksichtigt werden:
Der BVV ist bis zum 31.07.2016 zu berichten.
BzStR Engelmann führt hierzu aus, dass eine Beschlagnahmung von Wohnungen/Gebäuden gegen den Willen der Eigentümer unabhängig vom ASOG sehr hohe rechtliche Hürden hat. Bei einer Beschlagnahme einzelner Wohneinheiten sind die erforderlichen Nachweise sehr schwierig zu führen. Erfolgt die Beschlagnahme im Einvernehmen mit dem Eigentümer, ist dies auch heute schon unproblematisch. Es führt nur in der Regel nicht zu einer Senkung der Ausgaben für die öffentliche Hand. Seine persönliche Auffassung ist, dass ganz unabhängig davon, ein derartiger Vorschlag über die Parteien im Abgeordnetenhaus platziert werden sollte und nicht über das Bezirksamt. BV Kaas Elias bestätigt, dass ein solcher Eingriff erheblich sei, die Möglichkeit aber, sollte geprüft werden. BV Schwarz erklärt den Beitritt der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Antrag.
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 8 dagegen: 5 Enthaltung: 0 |
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