Drucksache - 1635/4  

 
 
Betreff: Leerstand sinnvoll beseitigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-Fraktion 
Verfasser:Pabst/von Wittich 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.05.2016 
58. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
23.06.2016 
49. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.07.2016 
60. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
15.09.2016 
61. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 14.07.2016 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, die eine Beschlagnahmung von vorhandenem leerstehenden Wohngebäuden auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) für die Unterbrin­gung von Obdachlosen und Geflüchteten erleichtern. Es ist erforderlich, auch rechtli­che Handlungsinstrumentarien zu erweitern, um einen Zugriff auf geeignete Objekte für Bedürftige auch in den Fällen zu ermöglichen, in denen Eigentümer/innen bezie­hungsweise Vermieter/innen nicht bereit sind, geeignete leerstehende/ungenutzte Objekte auf einer Vereinbarungsbasis zur Verfügung zu stellen.

 

Mindestens folgende Punkte sollten dabei berücksichtigt werden:

 

  • die Sicherstellung von ungenutzten Immobilien soll zeitlich befristet möglich sein
  • vorrangig sollen (kleinere) gewerblich ungenutzte Immobilien sichergestellt wer­den können
  • eine Entschädigung soll angemessen sein
  • es ist vor der Beschlagnahmung die (grundsätzliche) Eignung der ungenutzten Immobilien zur Unterbringung von Menschen zu prüfen.

 

Der BVV ist bis zum 31.07.2016 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt begrüßt die Intention des Antrages zur Schaf­fung von zusätzlichem Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten. Es hat den Beschluss der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales übermittelt. Unabhängig von der grundsätzlichen Problematik hat sich das Bezirksamt mit einem Schreiben an den Regierenden Bürgermeister, nachrichtlich Senatsverwaltung für Finanzen und Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, betreffend dem überfälligen Freizug der Werner-Ruhemann-Sporthalle gewandt.

 

Das Bezirksamt wird unaufgefordert über den Fortgang berichten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                                                           Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister                                                                                     Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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