Die Definition einer Katastrophe ist in der persönlichen Wahrnehmung ganz individuell. Schon ein Häuserbrand oder die Evakuierung aufgrund einer Bombenentschärfung im eigenen Stadtteil kann für die einzelne Person eine Katastrophe sein. Andere wiederum empfinden erst Ereignisse wie die Stromausfälle im September 2025 in Adlershof und im Januar 2026 in Zehlendorf oder aber auch eine Umweltkatastrophe in Folge von Unwettern, wie die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 als eine Katastrophe.
Die Gesetzgebung unterscheidet zum einen zwischen einer Großschadenslage und einer Katastrophe. Definiert werden die beiden Begriffe im §1 des Katastrophenschutzgesetz Berlin – KatSG wie folgt:
(1) Katastrophen sind Ereignisse, die das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung einer Vielzahl von Menschen oder Tieren, die Umwelt oder sonstige bedeutsame Rechtsgüter in so außergewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass deren Bewältigung nur unter Beteiligung der Katastrophenschutzbehörden und der Mitwirkenden im Katastrophenschutz angemessen geleistet werden kann und deren Zusammenwirken ressortübergreifend koordiniert werden muss.
(2) Großschadenslagen sind Ereignisse mit einer großen Anzahl von verletzten, erkrankten oder betroffenen Menschen oder Tieren oder erheblichen Sach- oder Umweltschäden, auf Grund deren besonderer Auswirkungen die Entwicklung zu einer Katastrophe nicht ausgeschlossen ist und für deren Bewältigung das Zusammenwirken der betroffenen Katastrophenschutzbehörden und der Mitwirkenden im Katastrophenschutz ressortübergreifend koordiniert werden muss.
Und was hat das Bezirksamt damit zu tun?
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist als Bezirk des Landes Berlin gemäß § 3 KatSG eine Katastrophenschutzbehörde und somit verpflichtet, präventive Maßnahmen, welche in die bezirkliche Zuständigkeit fallen, zum Katastrophenschutz zu ergreifen.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin ist somit auch im Falle einer Katastrophe oder einer Großschadenslage zur Aufrechterhaltung der Versorgung sowie zur Information und Kommunikation mit der Bevölkerung für Sie da.
Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Katastrophenschutz …
Was ist der Unterschied?
Bevölkerungsschutz
Bevölkerungsschutz ist ein übergeordneter Sammelbegriff (Überbegriff), welcher alle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren (egal ob in Friedenszeiten, bei Naturkatastrophen, Katastrophen-/Großschadenslagen oder im Verteidigungsfall) umfasst.
In Deutschland liegt der Bevölkerungsschutz nicht in einer Hand sondern unterteilt sich in den Zivil- und den Katastrophenschutz. Für beide gelten laut Grundgesetz (GG) verschiedene Zuständigkeiten.
Während der Bund die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren (“Zivilschutz“) zu schützen, sind die Länder für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten (“Katastrophenschutz“) zuständig.
Über ein sogenanntes integriertes Hilfeleistungssystem arbeiten die unterschiedlichen Verwaltungsebenen mit den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk (THW) zusammen.
Zivilschutz
Ist als der Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigung- oder Spannungsfall (also kriegsbedingten Gefahren) zu verstehen und gemäß Artikel 73 Nummer 1 Grundgesetz Aufgabe des Bundes.
Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen, wie die zur Verfügungstellung von Warnsystemen (z.B. Sirenen und Apps), Schutzräumen und Bunkern sowie die Notversorgung die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, kritische Infrastruktur, Betriebe, Einrichtungen und Anlage sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und die Folgen von Kriegseinwirkungen zu beseitigen oder zu mildern.
Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz greift bei Naturereignissen und schweren Unglücken in Friedenszeiten (z.B. Extremwetterlagen, großflächigen Stromausfällen, Pandemien und Waldbränden).
Beim Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren und Schäden, die von Katastrophen und Großschadenslagen ausgehen (Katastrophenschutz), handelt es sich um einen Teil der Gefahrenabwehr. Daher sind diejenigen Stellen, die alltäglich Aufgaben Gefahrenabwehr wahrnehmen, am ehesten in der Lage, dies auch unter den besonderen Bedingungen einer Katastrophe oder Großschadenslage zu tun. Der Katastrophenschutz ist somit Aufgabe der Bundesländer.