Drucksache - 0923/XXI  

 
 
Betreff: Zukunft des Grundstücks Hauptstraße 162/Willmanndamm 22 kooperativ und gemeinbedarforientiert weiterentwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPD, LINKEFrakt. GRÜNE, SPD, LINKE
Verfasser:1. Herr Kühne, Ralf
2. Herr Yalcin, Kubilay
3. Herr Gindra, Harald
Losert, Ronja
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
20.03.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
17.04.2024 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, vor der erneuten Clusterung des Grundstücks Hauptstraße 162/Willmanndamm 22 für den zugehörigen Planungsraum die tatsächlichen und flächenmäßigen Defizite für die Daseinsvorsorge/die soziale Infrastruktur auf eine Realisierungsmöglichkeit am Ort zu prüfen.

 

Weiterhin ersucht die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, eine Bürger*innenversammlung durchzuführen, auf der der Ist-Zustand dargestellt und Nutzungsideen und Bedarfe gesammelt und dokumentiert werden. Sollte die Clusterung zu dem Ergebnis kommen, dass das Grundstück veräert werden soll, ist unter Einbeziehung der Bezirksverordnetenversammlung und der Ergebnisse der Bürger*innenversammlung ein Konzept- bzw. Interessenbekundungsverfahren vorzubereiten und durchzuführen.

 

Dem zuständigen Fachausschuss ist jeweils zeitnah zu berichten.

 

Begründung:

 

Das Scheitern des (Bebauungsplan-)Verfahrens zur Entwicklung des Grundstücks Hauptstraße 162/Willmanndamm 22 zeigt deutlich, dass das Vorgehen nach dem längst obsoleten Prinzip „Verkauf an den Meistbietenden“ insbesondere in städtebaulich komplexen Lagen nicht funktioniert.

 

Um eine gemeinbedarfsorientierte, städtebaulich funktionierende und bei den Bewohner*innen breit akzeptierte Lösung zu finden, bedarf es einer Grundlagenermittlung und der Entwicklung städtebaulicher Ziele unter Einbeziehung der Bezirksverordnetenversammlung und der Zivilgesellschaft.

 
 

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