Drucksache - 0689/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste in ihrer Sitzung am 18.10.2023 folgenden Beschluss: "Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, dem Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ beizutreten. Bei dem vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Bündnis geht es darum, mit klaren Zielsetzungen und Maßnahmen sexistische Strukturen zu bekämpfen. Dementsprechend soll das Bezirksamt ebenfalls prüfen, welche konkreten Maßnahmen und Handlungspotentiale es aus der Bündnisarbeit übernehmen kann. Konkret soll es darum gehen, weiter auf ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld in der Verwaltung hinzuarbeiten. Neben den positiven zwischenmenschlichen Effekten kann der Bezirk so auch seine Attraktivität als Arbeitgeber weiter ausbauen. Ein tieferes Verständnis von Sexismus und seinen Auswirkungen kann die Verwaltungsarbeit positiv beeinflussen – so beispielsweise auch bei der Planung von Gebäuden oder dem öffentlichen Raum."
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Dem Bündnis gegen Sexismus wird beigetreten. Die Federführung liegt bei der Stabstelle für Personelle Vielfalt im Fachbereich Personal. Die Handlungsvorgaben und Maßnahmen, die sich aus dieser Selbstverpflichtung ergeben, wurden bereits umgesetzt bzw. sind in die Jahresplanung 2024 der Stabstelle integriert und priorisiert. Die Unterschrift des Bezirksbürgermeisters zum Beitritt des Bündnisses „Stark gegen Sexismus“ wurde am 08.01.2024 geleitstet. Folgende Maßnahmen sind bereits erfolgt: - Einrichtung und Etablierung der AGG Beschwerdestelle - Abschluss und Etablierung der Dienstanweisung: Dienstanweisung und Informationsbroschüre "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Ein Dienstvergehen" - Sexuelle Belästigung wird arbeits- und dienstrechtlich konsequent verfolgt - Bewerbung der Beschwerdestellen auf der Homepage „Neu bei uns“ - Onlineumfrage zu Diskriminierungserfahrungen unter den Mitarbeitenden (Veröffentlichung der Ergebnisse im Januar 2024)
Folgende Maßnahmen werden im Jahr 2024 erfolgen: - Schulungen im Bereich der Aufklärung „Was ist Sexismus“. Hier wird es auch gesonderte (spezielle) Schulungen für Führungskräfte geben - Weitere Bekanntmachung der Beschwerdestellen, hier besonders der AGG Beschwerdestelle - Weitere Verbreitung und Bewerben der Dienstanweisung und Informationsbroschüre "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Ein Dienstvergehen" - Erarbeitung von Maßnahmen gegen Sexismus bei der Zertifizierung - Vereinbarkeit von Beruf und Familie - Verbreitung der Maßnahmen auf den öffentlichen Kanälen (SocialMediaKampagne). Hier könnten die internen Maßnahmen als Best Practice Beispiele auf SocialMedia etc. veröffentlicht werden. - Regelmäßiges Monitoring der Maßnahmen - Planung einer erneuten Umfrage nach einem Jahr
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