Drucksache - 0495/XXI  

 
 
Betreff: Nicht weiter auf Kosten der Bezirke - Anpassung der Polizeibenutzungsgebührenordnung für die Ahndung und Umsetzung falsch abgestellter E-Scooter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, CDU, FDPBezirksamt
Verfasser:Frau Ellenbeck, SaskiaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.01.2023 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
17.05.2023 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme
0495_XXI_Anlage

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18. Januar 2023 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen auf Landesebene dafür einzusetzen, dass das Gebührenverzeichnis (Anlage 1 zu § 1) der Polizeibenutzungsgebührenordnung (PolBenGebO) um das Umsetzen falsch abgestellter E-Scooter erweitert wird.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Die Abteilung OSGrünUN schrieb die  Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport an, mit der Prüfung des Beschlusses durch die Senatsverwaltung. Von dort erhielten wir nun folgenden Antwort:

" Die Frage einer Ergänzung bzw. Erweiterung der Polizeibenutzungsgebührenordnung fällt in den Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport.

Das Parlamentarische Kontrollgremium für Fragen der Inneren Sicherheit, zu der auch Angelegenheiten bezüglich der Erweiterung und Änderung der Polizeibenutzungs-gebührenordnung gehören, ist das Abgeordnetenhaus von Berlin und der dort eingerichtete Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung.

Aus diesem Grund fällt es grundsätzlich nicht in den Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, Anfragen von Bezirks-verordnetenversammlungen zu Themen der Inneren Sicherheit zu beantworten. Ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang auch auf das Schreiben meines Hauses vom 05.12.2014 zu verweisen, dass ich Ihnen als Anlage erneut übersende.

Abschließend kann ich Ihnen jedoch versichern, dass sich die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport bereits eingehend mit der o. g. Thematik befasst hat und die Polizeibenutzungsgebührenordnung entsprechende Ergänzungen und Erweiterungen in diesem Bereich erfahren wird."

Das in dieser Antwort erwähnte Schreiben wird der Mitteilung zur Kenntnisnahme als Anlage beigefügt.

 

 
 

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