Drucksache - 0241/XXI  

 
 
Betreff: Erweiterte Öffnungszeiten bei den Bäder Betrieben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPBezirksamt
Verfasser:Herr Dollase, TobiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Sport Beratung
13.09.2022 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.10.2022 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
14.12.2022 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.10.2022 folgenden Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV ersucht das BA, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, das dem Mangel an Nutzungszeiten bei geschlossenen Hallen- und Freibädern abgeholfen wird, indem die Öffnungszeiten der verbliebenen Bäder in TS deutlich ausgeweitet werden.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich in einem Schreiben an die zuständigen Berliner Bäder-Betriebe dafür eingesetzt, die Möglichkeit verlängerter Öffnungszeiten der Bäder im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu prüfen. In einer Antwort erhielt das Bezirksamt von den Berliner Bäder-Betrieben folgende Stellungnahme:

Die Berliner Bäder-Betriebe erbringen mit ihren Bädern für Berlin die Anzahl an Wasserstunden bzw. Öffnungszeiten, die im Bädervertrag mit der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport vereinbart sind. Die Planung dieser Gesamtsumme von Wasserzeiten insgesamt erfolgt ca. 1 - 2 Jahre im Voraus. Die darin vereinbarte Summe von Leistungen / Wasserzeiten schlägt sich in den Öffnungszeiten der einzelnen Bäder nieder. Eine Veränderung der Rahmenbedingungen kann zu Abweichungen von der ursprünglichen Planung führen. Verringerte Wasserzeiten in einem Bad werden dann nach Möglichkeit durch verlängerte Wasserzeiten an anderer Stelle ausgeglichen. Maßgeblich sind dabei die ursprünglich für die gesamte Stadt vereinbarten Wasserzeiten. Wir bedauern, dass es nicht immer möglich ist, eine gleichbleibende Erbringung von Wasserzeiten innerhalb der bestehenden Bezirksgrenzen zu erbringen.

Es wird darum gebeten, die Drucksache 0241/XXI als erledigt anzusehen.

 

 
 

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