Drucksache - 0983/XIX  

 
 
Betreff: Überprüfung des Gebäudes "Kohlenhandlung Bruno Meyer Nachfahren" durch das Landesdenkmalamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.02.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
19.03.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.11.2014 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
10.12.2014 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
14.01.2015 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, die Bedeutung des Gebäudes in der Torgauer Straße/Gotenstraße (Kohlenhandlung Bruno Meyer Nachfahren)

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.03.2014 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, die Bedeutung des Gebäudes in der Torgauer Straße/Gotenstraße (Kohlenhandlung Bruno Meyer Nachfahren) durch das Landesdenkmalamt einschätzen zu lassen.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat den Beschluss dem Landesdenkmalamt mit Schreiben vom 22.4.2014 mit der Bitte um Stellungnahme und Rückäußerung übermittelt.

 

Am 13.10.2014 erhielt das Bezirksamt auf Nachfrage per E-mail folgende Antwort:

„Das 1950 beantragte und 1951 ausgeführte Gebäude an der Torgauer Str. 24-25, in dem Annedore Leber die Kohlenhandlung Bruno Meyer Nachf. und den von ihr gegründeten Mosaik-Verlag betrieb, ist im Wesentlichen überliefert. Das Wirken von Annedore Leber an diesem Ort führte das Vermächtnis ihres Mannes Julius Leber fort. Diesem authentischen Ort ist ein hoher Erinnerungswert eigen, der - in einen Gedenkkontext eingebunden, dem Andenken eine besondere Authentizität verleihen kann.

Eine Aufnahme als Baudenkmal und seine materielle Erhaltung würde nach den Kriterien des Denkmalschutzgesetztes erfolgen. Von einer solchen Eintragung in die Denkmalliste Berlin wird abgesehen.“

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen