Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
2013
| Jahr: | 2013 |
|---|---|
| Sitzungstermin: | 13.08.2013 |
| Betreff: | Einwohnerantrag gemäß § 44 BezVG: Erforderliche Maßnahmen des Bezirksamts zur Rettung der Kleingärten der Bahn-Landwirtschaft in der Säntisstraße 95-127, 12277 Berlin sowie Schutz der Anlieger in der Säntisstraße, Zehrensdorfer Straße, Richard-Tauber-Damm und Buckower Damm vor Lärmbeeinträchtigung |
| Beschluss: | Das Bezirksamt beschließt: 1. Da das Bezirksamt das vom „Grünen Säntispark e.V.“ in Auftrag gegebene Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. vom 22.05.2013 zur Grundlage genommen hat, und den zuständigen Behörden - insbesondere dem Eisenbahnbundesamt (EBA) als zuständiger Fachbehörde und auch der Landeseisenbahnbehörde (SenStadt) - umgehend zur Prüfung zugeleitet hat, hält es die Beauftragung eines externen Gutachtens zur Grundstückshistorie und zur Rechtslage btr. das Grundstück Gemarkung Ma-rienfelde, Flur 1 Flurstück 1164 für nicht erforderlich. Die erneute Prüfung der zuständigen Behörden, ob die bisherige Einschätzung, dass die Kolonie sich nicht auf planfestgestelltem und damit der gemeindlichen Planungshoheit ent-zogenem Eisenbahnbetriebsgelände befindet, nunmehr anders zu bewerten ist, hat zu keiner veränderten Einschätzung geführt. 2. Die Antworten von EBA und SenStadt bekräftigen ihre bisherige Position. Sie sehen in dem Gutachten keine zweckdienlichen neuen Erkenntnisse. Beide Behörden haben die Einschätzung bestätigt, dass es sich bei dem Koloniege-lände nicht um planfestgestelltes Eisenbahngelände handelt, welches der ge-meindlichen Planungshoheit entzogen wäre. Das Bezirksamt sieht daher kei-ne Notwendigkeit für die Aufnahme weiterer Gespräche. 3. Da die Aufstellung eines B-Planes zur Festsetzung einer Grünfläche die vor-hergehende Änderung des Flächennutzungsplans bedingt, diese aber durch die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abgelehnt wird, hat das Bezirksamt keine rechtliche Möglichkeit, diesen Schritt zu unter-nehmen und unterlässt ihn daher. Es würde sich damit wissentlich gegen die erklärte Auffassung der Senatsverwaltung stellen, was rechtswidrig wäre. 4. Die beiliegende Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen |
| Anlage 1: | https://"Mitteilung zur Kenntnisnahme - Erforderliche Maßnahmen des Bezirksamts zur Rettung der Kleingärten der Bahn-Landwirtschaft in der Säntisstraße 95-127, 12277 Berlin sowie Schutz der Anlieger in der Säntisstraße, Zehrensdorfer Straße, Richard-Tauber-Damm und Buckower Damm vor Lärmbeeinträchtigung - PDF (94,4 KB) ist nicht barrierefrei":https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/_assets/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse/2013/08-13/rettung_der_kleingarten.pdf |