Technischer Fehler bei Online-Beantragungen
Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
2013
| Jahr: | 2013 |
|---|---|
| Sitzungstermin: | 29.01.2013 |
| Betreff: | Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung zur Bestimmung der Entgelte für die Nutzung von Räumen in Bürodienstgebäuden durch Dritte bei Rücknahme der entsprechenden und bisher vertagten Bezirksamtsvorlagen. |
| Beschluss: | Das Bezirksamt beschließt, dass § 5 Abs. 2 der vom Bezirksamt in ihren sonstigen Teilen am 18.05.2010 beschlossenen Nutzungs- und Entgeltordnung ab 01.03.2013 wie folgt neu gefasst wird: „(2) Die nach § 63 Abs. 3 und Abs. 5 LHO, § 11 Abs. 4 Satz 1 HStrG 96 zu erhebenden Entgelte für die Nutzung der überlassenen Objekte werden nach den Anlagen „Entgelte für nicht gewerbliche Nutzung“ und „Entgelte für gewerbliche Nutzung“ erhoben. Für eine Mobiliarnutzung wird ein Aufschlag auf das jeweilige Entgelt i.H.v. 10 % erhoben. Für den Einsatz eines Medienwartes – sofern verfügbar – wird ein zusätzliches Entgelt i.H.v. 25,00 € je angefangener Einsatzstunde erhoben. Die entgelte werden jährlich überprüft und ggf. angepasst und zwar erstmalig zum 01.01.2014.“ |