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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
2013
| Jahr: | 2013 |
|---|---|
| Sitzungstermin: | 08.01.2013 |
| Betreff: |
a) Einleitung eines Verfahrens gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) – beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung – zur Aufstellung des Bebauungsplanes 7-67 für das Grundstück Wolframstraße 84-88 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof |
| Beschluss: | 1. Das Bezirksamt beschließt, - die bestehenden Festsetzungen für das o.g. Grundstück zu ändern und dafür den Bebauungsplan 7-67 auf der Grundlage des § 13a BauGB – beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung – aufzustellen. - den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans XIII-B1-1 um die Grundstücke Alarichstraße 12-17, Wolframstraße 84-96 zu reduzieren. 2. Das Bezirksamt beschließt ferner, die Bezirksverordnetenversammlung von dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes über die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Geltungsbereichsreduzierung zu unterrichten. |
| Anlage 1: | https://"Vorlage zur Kenntnisnahme - Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes 7-67 - Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans XIII-B1-1 - PDF (2,3 MB) ist nicht barrierefrei":https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/_assets/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse/2013/01-08/bebauungsplan_7-67_grundstueck_wolframstr.pdf |