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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2013

Jahr:2013
Sitzungstermin:08.01.2013
Betreff:

a) Einleitung eines Verfahrens gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) – beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung – zur Aufstellung des Bebauungsplanes 7-67 für das Grundstück Wolframstraße 84-88 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof

b) Änderung des Geltungsbereichs des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans XIII-B1-1 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof

Beschluss:1. Das Bezirksamt beschließt,
- die bestehenden Festsetzungen für das o.g. Grundstück zu ändern und dafür den Bebauungsplan 7-67 auf der Grundlage des § 13a BauGB – beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung – aufzustellen.
- den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans XIII-B1-1 um die Grundstücke Alarichstraße 12-17, Wolframstraße 84-96 zu reduzieren.

2. Das Bezirksamt beschließt ferner,
die Bezirksverordnetenversammlung von dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes über die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Geltungsbereichsreduzierung zu unterrichten.
Anlage 1:https://"Vorlage zur Kenntnisnahme - Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes 7-67 - Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans XIII-B1-1 - PDF (2,3 MB) ist nicht barrierefrei":https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/_assets/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse/2013/01-08/bebauungsplan_7-67_grundstueck_wolframstr.pdf
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