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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2021

Jahr:2021
Sitzungstermin:18.05.2021
Betreff:

Beschluss über die Erweiterung der sozialen Erhaltungsverordnung „Schöneberger Insel“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg um die Grundstücke Monumentenstraße 33-39, Kolonnenstraße 18-29 sowie Naumannstraße 9 und 13-19 (ungerade)

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt,
1. die Begründung für die Erweiterung des Geltungsbereichs der sozialen Erhaltungsverordnung „Schöneberger Insel“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 1 der Vorlage -zur Beschlussfassung- BVV) - gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) - um die Grundstücke Monumentenstraße 33-39, Kolonnenstraße 18-29 sowie Naumannstraße 9 und 13-19 (ungerade), der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sowie
2. den Entwurf der „Verordnung zur Änderung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Schöneberger Insel“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Schöneberg vom 23. Juni 2015, GVBl. vom 30. Juni 2015, S. 277 f“ nebst Karte des Geltungsbereichs (Anlage 3 der Vorlage -zur Beschlussfassung- BVV) gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes der Bezirksverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
Anlage 1:Download
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