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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2018

Jahr:2018
Sitzungstermin:30.01.2018
Betreff:

Einleitung eines Verfahrens zur Gebietserweiterung des Geltungsbereichs der im Festsetzungsverfahren befindlichen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet Schöneberger Norden im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Schöneberg

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt,
1. die Einleitung des Verfahrens zur Erweiterung des Geltungsbereichs der im Festsetzungsverfahren befindlichen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet Schöneberger Norden im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg um die Grundstücke Winterfeldtstra-ße 79/97, Luitpoldstraße 14-21A und 26-37, Martin-Luther-Straße 30-35, Münchner Straße 54 sowie Hohenstaufenstraße 22, 31, Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 2) sowie
2. die Bezirksverordnetenversammlung hiervon gemäß § 15 BezVG zu unterrichten.
Anlage 1:Download
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