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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
2017
| Jahr: | 2017 |
|---|---|
| Sitzungstermin: | 20.06.2017 |
| Betreff: | Einleitung des Verfahrens gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) – beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung – zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-86 VE für das Grundstück Mariendorfer Damm 187/191 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg , Ortsteil Mariendorf |
| Beschluss: | Das Bezirksamt beschließt, 1. die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-86 VE auf der Grundlage des § 13a Baugesetzbuch (beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB) durchzuführen, und dies ortsüblich bekannt zu machen 2. die beiliegende Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis vorzulegen. |
| Anlage 1: | https://"Mitteilung zur Kenntnisnahme - beschleunigtes Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-86 VE – PDF (105 KB) ist nicht barrierefrei":https://imperia.berlinonline.de/ba-tempelhof-schoeneberg/_assets/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse/2017/06-20/mzk_b-plan-7-86-ve.pdf |