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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2016

Jahr:2016
Sitzungstermin:14.06.2016
Betreff:

Beschluss der Abwägungsergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-66VE und den sich daraus ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf und Planreifeerklärung gemäß § 33 Abs. 1 BauGB

Beschluss:Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt,
1. die Abwägungsergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage 1) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 2) sowie § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB (Anlage 3) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-66VE und den sich daraus ergebenden Bebauungsplanentwurf nebst Begründung (Anlage 4), Durchführungsvertrag (Anlage 5), Vorhabenplan (Anlage 6),
2. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-66VE der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 AGBauGB anzuzeigen.
3. die Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für das Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-66VE und dies der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlage 1:https://"Vorlage zur Beschlussfassung - Planreife zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-66VE – PDF (29 KB) ist nicht barrierefrei":http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/_assets/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse/2016/06-14/vorlage-zur-beschlussfassung.pdf
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